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Kanton Zürich
Raumplanung aktuell
Geschätzte Damen und Herren
Wir freuen uns, Ihnen die zwölfte Ausgabe von «Raumplanung aktuell» zuzustellen, und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
Freundliche Grüsse
Abteilung Raumplanung
 
Sara Künzli wird neue Amtschefin des ARE
Nachfolge von Wilhelm Natrup
Der Regierungsrat hat Sara Künzli zur Chefin des Amtes für Raumentwicklung (ARE) ernannt. Die gegenwärtige Abteilungsleiterin «Recht und Verfahren» und stellvertretende Amtschefin des ARE tritt ihre neue Stelle am 1. Juni 2024 an.
Im Zuge der Neuausrichtung der Amtsleitung übernimmt Benjamin Meyer, Leiter der Abteilung Raumplanung, die Funktion des Kantonsplaners.
Der gegenwärtige Amtschef und Kantonsplaner Wilhelm Natrup tritt per Ende Mai 2024 in den Ruhestand. Er hat das Amt für Raumentwicklung seit 2009 geleitet, modernisiert und auf die steigenden Anforderungen an den prosperierenden Kanton Zürich ausgerichtet.
Medienmitteilung vom 23.11.2023
 
Richtplan-Teilrevision 2022 und PBG-Teilrevisionen
Öffentliche Auflage und Vernehmlassungen gestartet
Mit der Anhörung und öffentlichen Auflage des Entwurfs zur Teilrevision 2022 des kantonalen Richtplans erfolgt gleichzeitig die Vernehmlassung der Revisionen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zu den «Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen (Weiler)» und «Fruchtfolgeflächen (FFF)». Die Gesetzesrevisionen hängen inhaltlich mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans zusammen und sind darauf abgestimmt. Zudem wird die PBG-Revision «Kürzere Fristen im Baubewilligungsverfahren» zur Vernehmlassung unterbreitet.
Die Anhörung und öffentliche Auflage der Teilrevision 2022 des kantonalen Richtplans dauert vom 1. Dezember 2023 bis 15. März 2024. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger.
Zum Thema Windenergie sind zusätzliche Abklärungen bezüglich der Auswahl der Eignungsgebiete erforderlich. Die öffentliche Auflage dieser separaten Richtplanvorlage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Medienmitteilung vom 01.12.2023
Link auf die öffentliche Auflage sowie die Zugänge zu den eVernehmlassungen
Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2022
Die Teilrevision des kantonalen Richtplans beinhaltet Anpassungen in verschiedenen Kapiteln. So werden beispielsweise im Kapitel «Verkehr» die Standorte für den Güterumschlag festgelegt sowie im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» die Gebietsplanung zum Hochschulstandort Winterthur ergänzt. Im Kapitel «Landschaft» werden die Ziele und Massnahmen für den Erhalt von Fruchtfolgeflächen nachgeführt und präzisiert. Dabei werden hauptsächlich die Verfahrensschritte festgehalten, die bei einer Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen erforderlich sind.
PBG-Revision «Kleinsiedlungen»
Um die bundesrechtlichen Vorgaben zu Kleinsiedlungen umsetzen zu können, ist neben den Anpassungen im kantonalen Richtplan zu den Weilern auch eine PBG-Revision notwendig. Im PBG soll die Nichtbauzone «Weilerzone» eingeführt werden. Zudem gibt es Anpassungen an der Bauverfahrensverordnung (BVV) sowie der Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP).
Link auf Themenseite «Kleinsiedlungen» mit weiterführenden Informationen
PBG-Revision «Fruchtfolgeflächen (FFF)»
FFF sind bei ihrer Beanspruchung zu kompensieren. Die im Sachplan FFF und im kantonalen Richtplan verankerte Kompensationspflicht ist behördenverbindlich. Für die grundeigentümerverbindliche Kompensationspflicht von Privaten ist eine hinreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dabei soll die Kompensationspflicht neu auch für zonenkonforme Bauten gelten. Die Vorlage sieht eine entsprechende Änderung des PBG vor.
PBG-Revision «Kürzere Fristen im Baubewilligungsverfahren»
Aufgrund der Motion KR-Nr. 182/2021 (Verkürzte Fristen im Baubewilligungsverfahren) sollen die Fristen für die Vorprüfung von Baugesuchen von heute drei auf neu zwei Wochen und für den baurechtlichen Entscheid von heute vier auf neu drei Monate seit der Vorprüfung verkürzt werden. Mit Motion KR-Nr. 181/2021 (Zonenkonforme Nutzungsänderung im Anzeigeverfahren) wird verlangt, dass zonenkonforme Nutzungsänderungen im Anzeigeverfahren bewilligt werden können. Der Entwurf der Regierung stellt die entsprechenden Änderungen des PBG bzw. der BVV zur Vernehmlassung.
 
Regelung von Balkonen und Erkern im Bereich von Baulinien
Vernehmlassung eröffnet
Parallel zu den obenstehenden Revisionen der Baudirektion gibt die Volkswirtschaftsdirektion die PBG-Revision «Baulinien» in die Vernehmlassung.
Die Vorlage umfasst insbesondere eine differenzierte Regelung der vorspringenden Gebäudeteile im Baulinienbereich sowie bei kleineren Strassen- und Wegabständen, eine Vereinfachung der Anpassung von Baulinien in Quartierplänen in Fällen von untergeordneter Bedeutung sowie eine Sonderregelung für Ausnahmen vom Bauverbot im Strassen- und Wegabstand.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte März 2024.
Medienmitteilung vom 01.12.2023
 
Offene Stellen
Im Amt für Raumentwicklung sind aktuell keine Stellen mit raumplanerischem Bezug ausgeschrieben.
Wir haben jedoch auch regelmässig Bedarf für kurzfristige und befristete Unterstützung im Bereich der Raumplanung. Interessiert? Schreiben Sie uns!
 
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