Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2022 liegt öffentlich auf

Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Um zeitgerecht auf neue Entwicklungen zu reagieren, wird der Richtplan regelmässig überprüft und nachgeführt. Derzeit läuft die Teilrevision 2022. Die öffentliche Auflage findet vom 1. Dezember 2023 bis 15. März 2024 statt. Gleichzeitig erfolgt die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger.

Die Teilrevision des kantonalen Richtplans beinhaltet Anpassungen in verschiedenen Kapiteln. So werden beispielsweise im Kapitel «Verkehr» die Standorte für den Güterumschlag festgelegt sowie im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» die Gebietsplanung zum Hochschulstandort Winterthur ergänzt. Im Kapitel «Landschaft» werden die Ziele und Massnahmen für den Erhalt von Fruchtfolgeflächen nachgeführt und präzisiert. Dabei werden hauptsächlich die Verfahrensschritte festgehalten, die bei einer Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen erforderlich sind.

Kleinsiedlungen: Anpassung ans Bundesrecht

Im Kapitel «Siedlung» werden die Festlegungen zu Kleinsiedlungen revidiert. Als Kleinsiedlungen gelten grössere aussenliegende Ortsteile, Weiler und andere Gebäudegruppen, die nicht oder nur noch teilweise landwirtschaftlich genutzt werden. Sie bilden einen wichtigen Bestandteil des Landschaftsbildes im Kanton Zürich und sollen in dieser Form erhalten bleiben. Gemäss kantonalem Richtplan gelten Weiler als Nichtbauzonen. Heute sind aber einige Weiler Bauzonen zugeteilt, womit Neubauten zugelassen sind. Dies verstösst gegen Bundesrecht.

Neu wird deshalb im kantonalen Richtplan das Kapitel 2.5 «Weiler» geschaffen, in dem die Weiler abschliessend festgelegt und die baulichen Möglichkeiten bestimmt werden. Zusätzlich soll im Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Weilerzone (Nichtbauzone) eingeführt werden. Für die grösseren aussenliegenden Ortsteile wird neu in der Richtplankarte kartografisches Siedlungsgebiet ausgeschieden. Die Anpassungen am kantonalen Richtplan und am PBG werden aus prozessualen Gründen in unterschiedlichen Vorlagen behandelt, aber aufgrund des engen Bezugs gleichzeitig in die öffentliche Mitwirkung gegeben.

Die Teilrevision 2022 des kantonalen Richtplans wird den nach- und nebengeordneten Planungsträgern zur Anhörung unterbreitet. Gleichzeitig können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 1. Dezember 2023 bis 15. März 2024 schriftlich zur Richtplananpassung äussern. Die zuständigen Fachstellen beurteilen die Einwendungen und fassen sie in einem Erläuterungsbericht zusammen. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird danach zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.

Zum Thema Windenergie sind zusätzliche Abklärungen bezüglich der Auswahl der Eignungsgebiete erforderlich. Die öffentliche Auflage dieser separaten Richtplanvorlage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

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