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Arbeitszeit über den Jahreswechsel 2022/2023 |
Die Verwaltung bleibt dieses Jahr über den Jahreswechsel von Freitag, 23. Dezember 2022, bis und mit Montag, 2. Januar 2023, geschlossen. Dies hat der Regierungsrat anlässlich seiner Sitzung vom 27. April 2022 mit RRB Nr. 617/2022 beschlossen.
Der 23. Dezember 2022 wird in die Schliessung einbezogen. Als Anerkennung für die ausserordentlichen Leistungen des Personals in der Corona Krise gewährt der Regierungsrat für den 30. Dezember 2022 einen bezahlten Urlaubstag im Umfang von 8:24 Stunden (ausgehend von einem 100-Prozent-Pensum). Der erste Arbeitstag im neuen Jahr ist der Dienstag, 3. Januar 2023.
Die Schliessung wird bei einem 100-Prozent-Pensum zu einem Ausfall von insgesamt 33:36 Stunden führen, welche auszugleichen sind. Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, während der Schliessung Mehrzeit zu kompensieren oder Ferien zu beziehen, sofern sie in dieser Zeit nicht dienstbedingt zur Arbeit eingeteilt sind. Die Kompensationstage über den Jahreswechsel werden auch dieses Jahr nicht für den maximal zulässigen Bezug von 15 ganzen Kompensationstagen pro Jahr berücksichtigt. Auch gilt dieses Jahr erneut der Grundsatz des Ferienbezugs vor Kompensation über den Jahreswechsel 2022/2023 nicht. Die Begründung oder Erhöhung von Minusstunden ist zulässig, soweit keine Überzeit oder Ferienguthaben bestehen.
Für das Personal, welches während der Verwaltungsschliessung planmässig Dienst zu leisten hat, gelten die Verwaltungsschliessung und die Kompensationsregelungen nicht. Ihnen werden jedoch 8:24 Stunden (ausgehend von einem 100-Prozent-Pensum) bezahlter Urlaub gewährt.
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