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Berechnung von Dienstaltersgeschenken |
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, was mit dem Dienstaltersgeschenk (DAG) passiert, wenn es innerhalb der im Gesetz genannten Frist von zwei bzw. maximal drei Jahren nicht als Urlaub bezogen wird. Der Wortlaut der Rechtsnormen enthält keine explizite Antwort. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Praxis wird die Weisung betreffend Dienstaltersgeschenk entsprechend ergänzt. Neu wird ausdrücklich festgehalten, dass DAG, die nach zwei bzw. drei Jahren nicht bezogen wurden, automatisch auszuzahlen sind. Die neue Weisung soll auf den 1. Mai 2023 in Kraft treten und wir dann im Handbuch Personalrecht publiziert. |
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