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Kanton Zürich
Newsletter
Kantonales Personalrecht 1/2023
«Der Frühling ist beste Zeit des Jahres, etwas Neues zu beginnen». Über entsprechend viele Neuerung/Änderungen können wir Sie mit diesem Newsletter informieren.

Viel Spass bei der Lektüre!
Weisungen, Richtlinien und Merkblätter
Flugreisen des kantonalen Personals
Angesichts der Vorbildfunktion des Kantons in Bezug auf den Klimaschutz und im Rahmen der Umsetzung der langfristigen Klimastrategie hat die Finanzdirektion verwaltungsinterne Vorgaben ausgearbeitet, welche die Benützung des Flugzeugs für geschäftliche Reisen detaillierter regeln. Bereits heute gilt der Grundsatz, dass für Dienstreisen öffentliche Verkehrsmittel zu benützen sind (§ 68 Abs. 1 VVO). Mit der neuen Weisung «Flugreisen des kantonalen Personals» vom 22. März 2023 wird ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Wahl des Transportmittels im Rahmen der Bewilligung von dienstlichen Auslandreisen (§ 72 Abs. 1 VVO) zu prüfen ist. Bis zu einer Reisezeit von sechs Stunden pro Weg soll – wenn immer möglich – die Bahn benutzt werden. Zudem sind auf dienstlichen Flügen die CO2 Emissionen mittels eines Klimatickets einer anerkannten Klimaorganisation zu kompensieren. Die Weisung ist per 1. April 2023 in Kraft getreten.

 
Zum Handbuchbeitrag
 
Funktionscodeverzeichnis
Das Funktionscodeverzeichnis vom 1. Januar 2019 wurde per 1. März 2023 nachgeführt. Änderungen wurden lediglich im Bereich Spezialfunktionen vorgenommen. So wurde die neue Ausbildung «L Entwickler/in Digitales Business EFZ» ergänzt und gewisse Funktionen bei den Fachhochschulen spezifiziert. Die Weisung ist per 1. März 2023 in Kraft getreten.
 
Zur Weisung
 
Funktionszulagen für Berufs- und Praxisbildende
Der Kanton Zürich als moderner und attraktiver Arbeitgeber unterstützt und fördert die berufliche Grundbildung. Das Berufsbildungsforum Kanton Zürich (BBF) hat eine Funktionszulage-Empfehlung für das Engagement in der Berufsbildung und der damit verbundenen Leistungen ausgearbeitet. Die Zulage dient der Entschädigung der besonderen Leistungen, die von den Berufs- und Praxisbildenden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wahrgenommen werden. Mit der Einführung der gesamtkantonalen Lösung kann sichergestellt werden, dass die Anwendungspraxis der Funktionszulage in der beruflichen Grundbildung zukünftig einheitlich gehandhabt wird.
 
Zum Merkblatt
 
Berechnung von Dienstaltersgeschenken
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, was mit dem Dienstaltersgeschenk (DAG) passiert, wenn es innerhalb der im Gesetz genannten Frist von zwei bzw. maximal drei Jahren nicht als Urlaub bezogen wird. Der Wortlaut der Rechtsnormen enthält keine explizite Antwort. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Praxis wird die Weisung betreffend Dienstaltersgeschenk entsprechend ergänzt. Neu wird ausdrücklich festgehalten, dass DAG, die nach zwei bzw. drei Jahren nicht bezogen wurden, automatisch auszuzahlen sind. Die neue Weisung soll auf den 1. Mai 2023 in Kraft treten und wir dann im Handbuch Personalrecht publiziert.
Handbuch Personalrecht
Versetzung / Funktionswechsel
Der Handbuchbeitrag zum Thema Versetzung / Funktionswechsel wurde umfassend überarbeitet. Informieren Sie sich, was die Unterschiede sind und welche Voraussetzungen jeweils für eine Versetzung oder den Funktionswechsel gegeben sein müssen.
 
Zum Handbuchbeitrag
 
Lohnfortzahlung in der Probezeit
Die Frage, ob während der Probezeit Lohnfortzahlung über die Kündigungsfrist hinaus geschuldet ist, wird in der Rechtsauskunft immer wieder aufgeworfen. Im überarbeiteten Handbuchbeitrag zur Probezeit wird diese nun klar beantwortet.
 
Zum Handbuchbeitrag
 
Ablauf Sozialplan und Massenentlassung
Die Organisation im Falle eines Sozialplans oder gar einer Massenentlassung ist meistens sehr aufwändig, und zwar nicht nur aufgrund der Anzahl der betroffenen Mitarbeitenden, für die Massnahmen ergriffen werden müssen. So ist auf eine möglichst frühzeitige, umfassende Information der Betroffenen zu achten. Es sind unter anderem die Sozialpartner einzubeziehen und es ist ein Antrag an den Regierungsrat zu erstellen, der die Leistungen festlegt und die Kosten ausweist. Im Handbuch Personalrecht findet sich ein daher neu ein Standardablauf.
 
Zum Handbuchbeitrag
 
Blaues Büchlein
Im März 2023 ist eine neue Fassung des Blauen Büchleins inkl. aktualisiertem Stichwortverzeichnis mit Stand 1. Januar 2023 erscheinen. Das Büchlein steht als gratis Download im Handbuch Personalrecht zur Verfügung und kann bei der kdmz als ausgedruckte und gebundene Fassung bestellt werden.
 
Zum Download
 
Formulare
Anpassung Formulare MAB – Probezeit Mitarbeiterbeurteilung und MAB – Probezeitformular Mitarbeitendendialog (Pilot)
Die ersten drei Monate des Arbeitsverhältnisses gelten in der Regel als Probezeit (§ 14 PG). «In der Regel die ersten drei Monate» bedeutet, dass vor Beginn des Arbeitsverhältnisses auf die Probezeit verzichtet, dass sie wegbedungen oder auf eine kürzere Dauer als drei Monate festgelegt werden darf. Dagegen ist die Verlängerung der Probezeit, insbesondere während der laufenden Probezeit, unzulässig. Dies selbst dann, wenn die Probezeit vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gegenüber der gesetzlichen Regelung verkürzt wurde und die Probezeit mit der nachträglichen Verlängerung insgesamt nicht länger als drei Monate dauern würde. Die Formulare wurden hinsichtlich der bestehenden Praxis des Personalamtes betreffend die Unzulässigkeit der Verlängerung der Probezeit angepasst.
 
Zu den Formularen
 
Wir wünschen Ihnen eine schöne restliche Frühlingszeit!

Freundliche Grüsse
Abteilung Personalrecht des Personalamtes
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