Frühlingsschreiben ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Kanton Zürich
News für Fahrschulen
Guten Tag Herr Hotz  
 
In diesem Newsletter finden Sie die folgenden Themen: 
Start in die Motorradsaison
Kontrollfahrten von ukrainischen Staatsangehörigen
Fahrzeugbedienung an Führerprüfungen
FAQ für VKU/PGS by SARI
 
 
Viel Vergnügen beim Lesen! 
Ich wünsche Ihnen entspannte Ostertage und viel Glück beim Eiersuchen :-) 
 
Herzliche Grüsse 
Richi Bucher, Chefexperte Führerprüfungen 
Start in die Motorradsaison
Einen guten Start in die Motorradsaison!
Wir starten ab Dienstag, 2. April 2024 wieder wie folgt in die Motorradsaison:  
Weiterhin mit zwei Kandidatinnen oder Kandidaten.
Die geplante Zeit beträgt 90 Minuten (inkl. Begrüssung und Verabschiedung).
Die Fahrprüfung (inkl. Manöver) dauert rund 75 Minuten.
  
Mit der Einführung unserer neuen Fachapplikation in der zweiten Jahreshälfte 2024 ändert sich Folgendes:  
Neu wird die Prüfung nur mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten durchgeführt.
Die geplante Zeit beträgt 60 Minuten (inkl. Begrüssung und Verabschiedung).
Die Fahrprüfung (inkl. Manöver) dauert mindestens 45 Minuten.
 
Wir informieren unsere Kandidatinnen und Kandidaten mit Merkblättern auf unserer Website und bitten sie, bei Unklarheiten nachzufragen. Trotzdem konnten wir im letzten Jahr bei einigen Motorradprüfungen nicht starten. Zwei Dinge waren oft der Grund: 
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung; das Tragen eines reinen Aufprallschutzes ohne zusätzliche Jacke, die einen gewissen Abriebschutz bietet, reicht für die Fahrprüfung nicht aus!
Betriebs- und verkehrssicheres Fahrzeug; ungenügendes Reifenprofil und/oder ungenügender Reifendruck!
 
Hier finden Sie weitere Informationen zur Motorrad-Fahrprüfung. 
 
Wir wünschen eine gute und unfallfreie Motorradsaison!
Kontrollfahrten von ukrainischen Staatsangehörigen
Für die Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S und einem ukrainischen Führerausweis gelten ab dem 6. April 2024 neue gesetzliche Regelungen: 
 
Wenn die Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 5. April 2024 den Schutzstatus S erhalten haben, müssen sie ihren ukrainischen Führerausweis spätestens zwei Jahre ab dem Einreisedatum in die Schweiz in einen Schweizer Führerausweis umtauschen, um weiterhin in der Schweiz Auto fahren zu dürfen. Mit der Einladung zur Kontrollfahrt dürfen sie bis zur Absolvierung der Kontrollfahrt weiterfahren. 
 
Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer nach dem 5. April 2024 den Schutzstatus S erhalten haben (oder einen anderen Aufenthaltsstatus), gelten für den Umtausch der Führerausweise die übliche 12-Monatsfrist und die üblichen Regeln. 
 
Das heisst für uns: 
Wir rechnen in den kommenden Monaten mit mehr Gesuchen für den Umtausch eines ausländischen Führerausweises und mehr Kontrollfahrten als normalerweise.
 
Entsprechend werden sich die Zeiten zwischen dem Einreichen des Gesuchs und der Kontrollfahrt verlängern. In dieser Zeit dürfen die betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer mit ihrem Führerausweis und unserer Einladung weiterfahren bis zur Kontrollfahrt.
 
Damit wir diese verstärkte Nachfrage möglichst gut bewältigen können, verschicken wir an die betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainern gestaffelt ein Infoschreiben.
Fahrzeugbedienung an Führerprüfungen
Wir werden vermehrt die Fahrzeugbedienung erfragen/prüfen und verweisen auf folgende Ausbildungs-Unterlagen: 
 
L-Drive Handbuch Kat B
L-Drive Handbuch Kat A
Handbuch Fahrausbildung auf schweren Motorwagen
 
Hier der Link auf die Richtlinie zur Abnahme von Führerprüfungen: 
asa-Richtlinie-7
FAQ für VKU/PGS by SARI
 
Es erreichen uns viele Fragen rund ums Thema VKU und PGS. Aus diesem Grund wurde zu dazu ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) erstellt. 
Beispiel einer häufig gestellten Frage im Bereich PGS: 
Was passiert, wenn der Lernfahrausweis abgelaufen ist und noch nicht alle Kursteile besucht wurden? 
Hat eine Person bei Ablauf des Lernfahrausweises noch nicht alle Kursteile besucht, so verfallen diese. Es muss ein neuer Lernfahrausweis beantragt und der komplette Kurs nochmals besucht werden. 
Diese und viele weitere Fragen inklusive der dazugehörigen Antworten sind in den FAQ zu finden. Die FAQ sind im Blackboard oben links in SARI zu finden. 
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