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Informationen für Schulleitungen und Lehrpersonen |
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Neue Bestimmungen für die Aufnahme in die Maturitätsschulen |
Die neuen Bestimmungen für den Übertritt in eine Maturitätsschule betreffen unter anderem die Vorleistungsnote, die Bestehensnote sowie den Wegfall der mündlichen Prüfung.
Per 1. August treten die neuen Vorgaben für die Aufnahme in eine Maturitätsschule in Kraft. Die neuen Bestimmungen gelten an den Zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) für Gymnasien, Handelsmittelschulen, Fachmittelschulen sowie Berufsmaturitätsschulen erstmals im März 2023, für die Informatikmittelschulen bereits im Oktober 2022.
Für den Übertritt in eine Maturitätsschule zählt zur einen Hälfte die Vorleistungsnote und zur anderen Hälfte die Aufnahmeprüfung in Deutsch und Mathematik. Auf eine mündliche Prüfung wird künftig verzichtet. Für die Aufnahme in ein Gymnasium muss eine Gesamtnote von mindestens 4,75 und für die Aufnahme in eine Fachmittel-, Handelsmittel- und Informatikmittelschule sowie in eine Berufsmaturitätsschule eine Gesamtnote von mindestens 4,5 erreicht werden. Zählt die Vorleistungsnote nicht, liegt die Bestehensnote für einen Übertritt eine Viertelnote tiefer.
Weitere Informationen zu den neuen Regeln für die Aufnahme in eine Maturitätsschule sind seit 1. Juli 2022 auf der Webseite «www.zh.ch/zap» publiziert. Bitte beachten Sie das auf der Webseite veröffentlichte Merkblatt zum neuen Übertrittsverfahren für Ihre weitere Kommunikation.
Ansprechpersonen im Mittelschul- und Berufsbildungsamt: Nicole Mosberger, Leiterin Mittelschulen Daniel Cabalzar, Projektleiter Übertrittsverfahren |
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Berufswahl von Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf |
Die Broschüre «Unterwegs ins Arbeitsleben – Berufswahl Jugendlicher mit besonderem Bildungsbedarf» wurde komplett überarbeitet.
Der Einstieg ins Berufsleben ist nicht immer einfach. Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf stellen sich zusätzliche Herausforderungen. Aufgrund von Beeinträchtigungen sind sie auf enge Unterstützung durch Eltern und Fachpersonen angewiesen. Die Broschüre «Unterwegs ins Arbeitsleben» gibt einen Überblick zu den Besonderheiten im Berufswahlprozess: Welche Bildungs- und Unterstützungsangebote auf Sekundarstufe II gibt es? Wie wird eine Erstausbildung finanziert, wenn Mehrkosten anfallen? Und: Was bedeutet Nachteilsausgleich?
Die Broschüre des Amts für Jugend und Berufsberatung ist eine Orientierungshilfe für alle Begleitpersonen. Bis maximal fünf gedruckte Exemplare können bestellt werden über ina@ajb.zh.ch; als Download ist sie gratis erhältlich. |
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Das neue Schulblatt ist da |
Krieg und Flucht – wie Schulen Stabilität und Orientierung bieten |
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Die Schule als sicherer Ort: Geflüchtete Kinder und Jugendliche lassen ihre Heimat zurück. Damit sie sich in der Schweiz einleben und lernen können, brauchen sie ein verlässliches Umfeld. Das neue «Schulblatt» zeigt, weshalb Schulen und insbesondere Lehrpersonen eine wichtige Rolle einnehmen. Herausfordernd ist auch die Situation auf dem Stellenmarkt. Im Interview spricht Volksschulamt-Chefin Myriam Ziegler über die Gründe für den Lehrpersonenmangel und erklärt, wie der Kanton die Schulen unterstützt. Ausserdem hat das «Schulblatt» die Primarschule Henggart besucht, die Podcasts für Eltern produziert.
Alle Lehrpersonen einer öffentlichen Schule im Kanton Zürich haben Anrecht auf einen Gratisbezug des Schulblatts in ihrem Schulhaus. Sollte für Sie kein Schulblatt aufliegen, informieren Sie bitte die Schulleitung. Diese kann kostenlos zusätzliche Exemplare bestellen, die als Sammellieferung an Ihre Schule gehen. Möchten Sie das Schulblatt an Ihre Privatadresse zugestellt erhalten, ist dies gegen eine Abogebühr von 40 Franken pro Jahr möglich.
Abo-Bestellung durch die Schulleitung per E-Mail (Sammellieferung an die Schule) Abo-Bestellung an die Privatadresse per E-Mail (Fr. 40 pro Jahr) |
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