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Heute hat der Kanton Zürich darüber informiert, wie er sich auf eine mögliche Gas- bzw. Strommangellage vorbereitet. |
Die Regierung will ihren Beitrag zum Energiesparen leisten und ergreift deshalb für die kantonalen Liegenschaften Massnahmen, auch wenn der Bund zum aktuellen Zeitpunkt erst die Versorgungslage überwacht und noch keine Massnahmen angeordnet hat: Regierungsratsbeschluss Nr. 1267/2022. |
Es liegt in der Verantwortung der Gemeinden, welche freiwilligen Massnahmen sie für die kommunalen Liegenschaften der Volksschulen umsetzen, um das vom Bund angestrebte Energiesparziel von 10 Prozent zu erreichen. Da Schulen nicht zu den geschützten Verbrauchern wie zum Beispiel Spitäler gehören, sind auch sie aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten.
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Schulen in Einheitsgemeinden, die noch keine Informationen von ihrer Gemeinde erhalten haben, wenden sich an ihre Liegenschaftenverantwortlichen oder den zuständigen Krisenstab ihrer Gemeinden. Diese werden von verschiedenen nationalen und kantonalen Stellen informiert und unterstützt. Schulgemeinden, die bis anhin keine Informationen erhalten haben, wenden sich an ihre Standortgemeinden.
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Informationen für Gemeinden: |
Einen vom kantonalen Führungsausschuss Energiemangellage erarbeiteter Leitfaden stellt eine Hilfestellung für die Gemeinden dar, die anstehenden Vorbereitungsaufgaben zur Bewältigung einer Energiemangellage zu bearbeiten. |
Eine Liste mit konkreten Empfehlungen, wie Gemeinden und Kantone Energie sparen können, hat der Vorstand der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) veröffentlicht. |
Weitere wertvolle Informationen zur Energiemangellage finden Sie zusammengestellt auf folgenden Webseiten: Kanton Zürich, Energieversorgung Schweizerischer Gemeindeverband |
Freundliche Grüsse Yvonne Kind Leitung Stabsstelle |
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