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Vikariatslektionen von Abordnungen, die ab 2. April 2024 verfügt werden, sind neu elektronisch zu rapportieren. Damit bringt das Volksschulamt die digitale Transformation im Sinne des Legislaturziels des Regierungsrates voran. |
Am 29. August 2023 informierten wir Sie mit einem Leitungszirkular über die bevorstehende elektronische Lösung zur Erfassung von Vikariatslektionen. |
Ab 2. April 2024 haben sämtliche Schulen der Volksschule für alle kantonalen Vikariate im Lektionenlohn Zugriff auf diese neue elektronische Lösung. In den vergangenen Monaten haben wir diese mit einigen Pilotgemeinden umfassend überprüft und verbessert. Der Prozess der Lektionenerfassung bleibt gleich. |
Neu ist die Erfassungsart elektronisch statt auf Papier. Damit wird bzw. werden: |
− | | die Bearbeitungs- und Durchlaufzeit reduziert. |
− | | der Ablauf von der Eingabe über die Freigabe bis zur Auszahlung der Vikariatslektionen digitalisiert und medienbruchfrei. |
− | | mehr Transparenz über den Bearbeitungsstatus der erfassten Vikariatslektionen geschaffen. |
− | | Papier-, Druck- und Portokosten eingespart.
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Vikarinnen und Vikare, deren Abordnung ab dem 2. April 2024 verfügt wird, erfassen ihre geleisteten Lektionen digital. Die Schulleitungen geben die Lektionen zur Auszahlung frei oder lehnen sie ab. Auch Schulverwaltungspersonen können bei Bedarf die Berechtigung erteilt werden, die Lektionen zur Auszahlung zusätzlich freizugeben.
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Vikarinnen und Vikare, die bis vor Ostern ihre Abordnung erhalten, verfahren für die Dauer ihres Vikariats wie bisher mit der Papierlösung. |
Anleitungen, Video-Tutorials und Supportleistungen stehen Ihnen zur Verfügung. Sie finden diese und auch die Zeitfenster unserer Sprechstunden für persönlichen Support auf der Webseite: |
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Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns per E-Mail unter: puls@vsa.zh.ch oder telefonisch unter 043 259 56 74. |
Freundliche Grüsse
Andrea Zolliker Stv. Abteilungsleiterin Lehrpersonal |
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