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Der Regierungsrat hat für Einmalzulagen eine Quote von 0.2% der jährlichen Lohnsumme budgetiert. Hinzu kommt der Anteil für die vormaligen Mehrklassenzulagen in der Volksschule. |
Administrative Vorgehensweise |
Das Volksschulamt hat die Einmalzulagen berechnet, die im Kalenderjahr 2024 je Schulgemeinde zur Verfügung stehen. Der entsprechende Betrag ist im kantonalen Personal- und Lohnadministrationssystem PULS ersichtlich: Register "Einmalzulage" > "Erfassung Einmalzulage". Bitte testen Sie in den nächsten Tagen den Zugriff und melden Sie sich umgehend via puls@vsa.zh.ch, falls das Register "Einmalzulage" fehlen sollte oder andere technische Probleme auftreten.
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Bei der Verteilung der Einmalzulagen können nur kantonal angestellte Lehrpersonen und Schulleitende berücksichtigt werden, die am 1. April 2024 in Ihrer Schulgemeinde angestellt sind. Die Erfassung im PULS beziehungsweise die Rückmeldung ans Volksschulamt hat bis spätestens Dienstag, 30. April 2024 zu erfolgen. Vikarinnen und Vikare (auch mit Monatslohn) erhalten keine Zulagen. |
Die Verfügungen für die betroffenen Lehrpersonen und Schulleitenden stehen erst nach der Datenverarbeitung im Mai 2024 zur Verfügung und werden mit dem Auszahlungstag (24. Mai 2024) datiert sein. |
Für die Vorgehensweise der Dateneingabe im PULS ist eine Anleitung aufgeschaltet: Register "Einmalzulage" > "Erfassung Einmalzulage" > "Informationen zur Einmalzulage". |
Das Dokument "Weisung Einmalzulagen für das Jahr 2024" beschreibt die Details zur Ausrichtung der Einmalzulagen:
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Unter demselben Link ist auch eine Empfehlung des Volksschulamtes für die Ausrichtung der Einmalzulagen für kommunal angestellte Lehrpersonen sowie für Lehrpersonen und Schulleitende an Sonderschuleinrichtungen und Spitalschulen vorhanden. |
Freundliche Grüsse
Nina Widmer Sektorleitung Lohn |
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