|
Für das Jahr 2024 hat das Volksschulamt die Einreichungsfristen von lohnlaufrelevanten Mutationen (z.B. bei einer Anstellung oder einer Änderung des Beschäftigungsgrades) geändert. Neu werden diese für die aktuelle Lohnauszahlung berücksichtigt, wenn die entsprechende und korrekt ausgefüllte Verfügung bis spätestens am 8. Tag des laufenden Monats beim Volksschulamt eingegangen ist.
Mit dem Informationsschreiben "Verarbeitung lohnlaufrelevanter Mutationen / Lohnauszahlung 2024" informiert das Volksschulamt über die Einreichungsfristen von lohnlaufrelevanten Mutationen. Das Dokument enthält zudem die Daten der Lohnauszahlung (Valutadaten) und weitere ergänzende Erläuterungen. Sie finden das Schreiben unter dem folgenden Link: |
|
Ausserdem orientiert das Informationsschreiben "Vikariatsrapporte / Lohnauszahlung 2024" über die Einreichungsfristen der Vikariatsrapporte. |
Freundliche Grüsse
Andrea Zolliker Stv. Abteilungsleiterin Lehrpersonal |
| |