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Kanton Zürich
Leitungszirkular aus dem Volksschulamt
Reform AHV 21 – Optionaler Freibetrag bei Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus
Mitteilung aus dem Volksschulamt / Abteilung Lehrpersonal / Sektor Lohn vom 15. Dezember 2023
Geht an:
 Schulpflegen
 Schulleitungen Regelschulen
Bitte Information in den Gemeinden weiterleiten an:
 Alle Schulverwaltungen
 
Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen. Diese tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Neu kann bei Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus die eigene Rente verbessert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, AHV-Beiträge anrechnen zu lassen. Auf diese Weise können Beitragslücken aufgefüllt und die Altersrente bis zur Maximalrente erhöht werden. Zudem können Angestellte, die das Referenzalter erreicht haben, neu entscheiden, ob sie auf den Freibetrag von 1400 Franken pro Monat verzichten wollen.
Die Schulverwaltungen informieren ihre betroffenen, kantonal angestellten Lehrpersonen und Schulleitungen und leiten ihnen dieses Leitungszirkular weiter.
Auf den Freibetrag verzichten?
 Die betroffenen, kantonal angestellten Lehrpersonen und Schulleitungen informieren das Volksschulamt einen Monat vor dem Erreichen des Referenzalters per E-Mail (lohn@vsa.zh.ch) wenn sie auf den Freibetrag verzichten möchten. Ist die erste Lohnzahlung nach Erreichen des Referenzalters bereits erfolgt, ist rückwirkend kein Verzicht auf den Freibetrag mehr möglich.
 Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes können auch Personen, die eine Rente nach altem Recht beziehen, einmalig eine Neuberechnung bei der SVA Zürich verlangen und auf den Freibetrag verzichten. Eine solche Meldung muss vor der ersten Lohnzahlung eines Kalenderjahres erfolgen. Lehrpersonen und Schulleitungen, die dies für das Kalenderjahr 2024 geltend machen wollen, müssen das Volksschulamt bis spätestens 10. Januar 2024 per E-Mail (lohn@vsa.zh.ch) informieren.
Wichtig
Vor der Mitteilung an das Volksschulamt muss mit der SVA Zürich geklärt werden, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, damit der Verzicht auf den Freibetrag tatsächlich eine Verbesserung der Rente bewirkt. Das Volksschulamt kann diesbezüglich nicht beraten.
Weitere Informationen und eine Übersicht über alle Änderungen per 1. Januar 2024 finden Sie auf der Webseite der SVA Zürich:
 
AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?
 
Freundliche Grüsse

Nina Widmer
Sektorleiterin Lohn
 
Kontakt:
Volksschulamt, Nina Widmer, Abteilung Lehrpersonal, Sektor Lohn, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
 
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Volksschulamt
Walchestrasse 21
8090 Zürich

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