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Personalrechtliche Ansprüche aus positiven Arbeitszeitsaldi, Feriensaldi, Überzeit-Saldi und DAG-Guthaben der Angestellten gehören zu Leistungen, für die in der Rechnung des Kantons finanzielle Rückstellungen gemacht werden müssen (§ 13 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung vom 29. August 2007 (RLV; LS 611.1)). Dies gilt für alle Leistungen, die im Rechnungsjahr erbracht worden sind, deren Abgeltung aber erst im Folgejahr erfolgt. Schulleitende haben dasselbe Arbeitszeitmodell wie die übrigen Verwaltungsangestellten. Deshalb müssen die Gemeinden die diversen Saldi und DAG-Guthaben der Schulleitenden jeweils in der ersten Januar-Woche im PULS erfassen. |
Wegen der Terminplanung zum Rechnungsabschluss muss diese Arbeit bis am Mittwoch, 10. Januar 2024 abgeschlossen werden. |
Wir bitten die Gemeinden dafür zu sorgen, dass die notwendigen Informationen anfangs Januar 2024 den Schulverwaltungen zur Verfügung stehen. |
Die Schulverwaltungen erhalten die Anleitung zur Erfassung der diversen Saldi und DAG-Guthaben im PULS am 3. Januar 2024. |
Freundliche Grüsse
Andrea Zolliker Stv. Abteilungsleiterin Lehrpersonal |
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