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Auf Beginn des Schuljahrs 2023/24 wurde ein neuer Registrierungsprozess für neu angestellte Lehrpersonen eingeführt, die Anspruch auf eine Berufseinführung haben. Dabei stellt die PHZH das Auszahlungsformular direkt der fachbegleitenden Lehrperson zu. |
Bei berufseinsteigenden Lehrpersonen im zweiten Berufseinführungsjahr in derselben Gemeinde erfolgte beim Übergang in den neuen Prozess keine Neuregistrierung. Die Schulleitungen haben für die betroffenen fachbegleitenden Lehrpersonen inzwischen per Post ein vorausgefülltes Auszahlungsformular erhalten. Dies ist eine einmalige Massnahme. |
Die dem Volksschulamt zur Verfügung stehenden Auswertungsdaten waren unvollständig bzw. in drei unterschiedlichen Formaten vorhanden. Deshalb ist es möglich, dass nicht für alle betroffenen fachbegleitenden Lehrpersonen das Auszahlungsformular ausgestellt wurde. In diesem Fall bitten wir die Schulleitenden, dem Volksschulamt per E-Mail an lohn@vsa.zh.ch die Angaben der betroffenen fachbegleitenden Lehrperson inkl. der Angaben der berufseinsteigenden Lehrperson (im 2. Berufseinstiegsjahr) zu übermitteln. |
Freundliche Grüsse
Nina Widmer Sektorleiterin Lohn |
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