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Gemäss § 65 a Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) beteiligt sich der Kanton an der Finanzierung der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR). Übersteigen die beitragsberechtigten Kosten eines ISR-Settings Fr. 45 000 pro Jahr, richtet der Kanton der Gemeinde einen Beitrag bis maximal zu den Kosten eines vergleichbaren Angebots einer Sonderschule aus. Die Einzelheiten und das Verfahren bezüglich der Gesuchstellung sind in § 24 ff. der Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung vom 6. Oktober 2021 (VFiSo, LS 412.106) geregelt. Die Anträge für das Schuljahr 2022/23 können im VSA-Portal bis 31. August 2023 digital beim Volksschulamt eingereicht werden. |
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Freundliche Grüsse
Anna Tremp Sektorleitung Sonderpädagogik |
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