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Mit dem Orientierungsschreiben des Gemeindeamtes vom 25. Mai 2023 haben wir Sie über die Budgetierungsempfehlung für die Sonder- und Spitalschulung informiert. |
Sonderschulkosten Für die Budgetierung 2024 liegen noch keine definitiven Daten aus dem laufenden Rechnungsjahr vor. Basierend auf den vom Regierungsrat vorgegebenen Budgetierungsrichtlinien und den bisher erhobenen Daten soll für das Budgetjahr 2024 mit einem Gemeindeanteil von rund Fr. 56 000 pro Sonderschülerin und Sonderschüler (ohne ISR) gerechnet werden. |
− | | Kontierung: 2200.3631.xx Beiträge an Kanton (Sonderschulen) |
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Spitalschulkosten Aktuellsten Berechnungen zu Folge kann für das Jahr 2024 mit Kosten von Fr. 6.10 pro Einwohnerin und Einwohner gerechnet werden. Die höheren Kosten gegenüber dem Vorjahr hängen insbesondere mit neuerlich notwendig gewordenen Platzerweiterungen zusammen. |
− | | Kontierung: 2200.3631.xx Beiträge an Kanton (Spitalschulen) |
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Da die Gemeindeanteile aufgrund der im jeweiligen Berichtsjahr effektiv anfallenden Kosten berechnet werden, wird es im Hinblick auf die Rechnungsstellung (im Folgejahr) mit Sicherheit zu Abweichungen bei diesen Beträgen kommen. |
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
Freundliche Grüsse
Manuel Riederer Leiter Finanzen |
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