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Seit der Inkraftsetzung der Anpassungen des Volksschulgesetztes am 1. Januar 2022 stellt das Volksschulamt (VSA) die Kosten der separierten Sonderschulung den Schulgemeinden in Rechnung. Dieser Prozess wird über das VSA-Portal Besondere Förderung abgewickelt. |
Wir freuen uns, Sie darüber informieren zu können, dass die Daten zu den Sonderschülerinnen und Sonderschülern Ihrer Gemeinde per 15. September 2021 im VSA-Portal aufgeschaltet sind. Wir bitten Sie, diese bis spätestens Montag, 12. Juni 2023 zu bestätigen oder abzulehnen. Auf unserer Webseite finden Sie eine Anleitung zur Überprüfung der Daten im VSA-Portal. |
Bitte beachten Sie, dass auch nach erfolgter Datenübermittlung ans VSA weitere Sonderschülerinnen und Sonderschüler in Ihr Portal aufgeschaltet werden können. Sollte dies der Fall sein, werden Sie mit einer automatisch generierten E-Mail darüber informiert. |
Die Daten per 15. September 2021 sind für das Rechnungsjahr 2022 zu 7/12 massgebend. Die Daten per 15. September 2022 zu 5/12. Letztere werden zu einem späteren Zeitpunkt im Portal aufgeschaltet. Darüber werden Sie mit einer weiteren E-Mail informiert. |
Zudem beachten Sie bitte, dass Daten zu den Sonderschülerinnen und Sonderschülern, die im Jahr 2022 ein ISS-Angebot an der Schule Fokus Sehen oder Schule für Kinder und Jugendliche mit Körper- und Mehrfachbehinderungen nutzten, nicht im Portal aufgeschaltet werden und die Rechnungsstellung separat erfolgt. Die betroffenen Gemeinden erhalten diesbezüglich im Herbst 2023 weitere Informationen. |
Bei inhaltlichen Fragen zu den Daten, wenden Sie sich bitte an Fabio Pedretti vom Stab Finanzen: +41 43 259 22 88, fabio.pedretti@vsa.zh.ch |
Bei Fragen zum Portalzugang wenden Sie sich bitte an Stefanie Mathe vom Sektor Sonderpädagogik: +41 43 259 53 70, sonderpaedagogisches@vsa.zh.ch |
Freundliche Grüsse
Manuel Riederer Leiter Finanzen |
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