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Auch dieses Jahr hat der Regierungsrat keinen Prozentsatz auf der jährlichen Lohnsumme für Einmalzulagen budgetiert. Der Anteil für die früheren Mehrklassenzulagen in der Volksschule verbleibt hingegen und wird auf die Gemeinden verteilt. Diese Ausgangslage ist dieselbe wie im Vorjahr. |
Administrative Vorgehensweise Das Volksschulamt hat die Einmalzulagen berechnet, die im Kalenderjahr 2023 je Schulgemeinde zur Verfügung stehen. Der entsprechende Betrag ist im kantonalen Personal- und Lohnadministrationssystem PULS ersichtlich: Register "Einmalzulage" > Erfassung Einmalzulage. Bitte testen Sie in den nächsten Tagen den Zugriff und melden Sie sich umgehend via puls@vsa.zh.ch, falls das Register "Einmalzulage" fehlen sollte oder andere technische Probleme auftreten.
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Die Schulgemeinden ohne PULS-Zugriff erhalten die Mitteilung in den kommenden Tagen per Post. Bei der Verteilung der Einmalzulagen können nur Lehrpersonen und Schulleitende berücksichtigt werden, die am 1. April 2023 in ihrer Schulgemeinde angestellt sind. Die Erfassung im PULS bzw. die Rückmeldung ans Volksschulamt soll bis spätestens 30. April 2023 erfolgen. Vikarinnen und Vikare (auch mit Monatslohn) erhalten gemäss §19 Abs. 4 Lehrpersonalverordnung keine Zulagen. |
Die Verfügungen für die betroffenen Lehrpersonen und Schulleitenden stehen erst nach der Datenverarbeitung im Mai 2023 zur Verfügung und werden mit dem Auszahlungstag (25. Mai 2023) datiert sein. |
Für die Vorgehensweise der Dateneingabe im PULS ist eine Anleitung aufgeschaltet: Register "Einmalzulage" > "Erfassung Einmalzulage" > Informationen zur Einmalzulage.
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Das Dokument „Weisung Einmalzulagen 2023“ beschreibt die Details zur Ausrichtung der Einmalzulagen.
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Freundliche Grüsse
Nina Widmer Sektorleiterin Lohn |
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