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Kindergartenlehrpersonen werden seit 1. Januar 2023 in denselben Lohnkategorien wie die Primarlehrpersonen eingereiht. Die betroffenen Lehrpersonen werden mit einer Mitteilung auf der Lohnabrechnung über die Änderungen informiert. Details sind im Dokument «Lohnbeilage Lohneinreihung Lehrpersonen Kindergartenstufe» zu finden. |
Hinweis zum stufenfremden Einsatz Unverändert bleiben die Bestimmungen bezüglich Lehrdiplomen. Diese werden für bestimmte Schulstufen (Klassen) und Fächer ausgestellt. Die einheitliche Lohnkategorie führt nicht dazu, dass eine Kindergarten- oder Primarlehrperson an einer Schulstufe unterrichten darf, für die sie nicht ausgebildet wurde. Eine stufenfremde Tätigkeit darf mit Zustimmung der Schulleitung vorübergehend ausgeübt werden. Dauert diese länger als ein Jahr, ist die notwendige Nachqualifikation in Angriff zu nehmen. |
Freundliche Grüsse
Matthias Weisenhorn Abteilungsleiter Lehrpersonal |
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