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Kanton Zürich
Leitungszirkular aus dem Volksschulamt
Personen ohne Lehrdiplom. Bedingungen für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Schuljahr 2023/24
Mitteilung aus dem Volksschulamt / Abteilung Lehrpersonal vom 16. Januar 2023
Geht an:
 Schulpflegen
 Schulleitungen Regelschulen
Bitte Informationen in den Gemeinden weiterleiten an:
 Schulverwaltungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren

Gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen kann eine Person ohne Lehrdiplom für längstens ein Jahr in einer Gemeinde als Lehrperson angestellt werden. Eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses kann nur aufgrund einer (provisorischen) Zulassung zum Schuldienst erfolgen. Das Volksschulamt hat nun die Bedingungen für die Ausstellung einer Zulassung festgelegt. Details sind im Dokument «Personen ohne Lehrdiplom. Bedingungen für eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Schuljahr 2023/24» zu finden.
Gegenüber der ursprünglichen Kommunikation wurden zwei Anpassungen beim Aufnahmeverfahren «sur dossier» vorgenommen. Bei der kantonalen Anstellung als Lehrperson an der öffentlichen Volksschule im Kanton Zürich im Schuljahr 2022/23 wird auf das Mindestpensum von 40 % verzichtet.

Falls die Teilnahme am obligatorischen Informationsanlass vor Ort nicht möglich war, bietet die PHZH ein anderes Verfahren an. Details sind auf der Webseite der PHZH zu finden.
Das Antragsformular für Personen ohne Lehrdiplom zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Schuljahr 2023/24 wird bis spätestens Ende Januar 2023 auf der kantonalen Webseite unter folgendem Link aufgeschaltet werden:
 
Anstellungsprozess
 
Freundliche Grüsse
Matthias Weisenhorn, Abteilungsleiter Lehrpersonal
 
Kontakt:
Volksschulamt, Matthias Weisenhorn, Abteilung Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
 
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Walchestrasse 21
8090 Zürich

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