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Kanton Zürich
Leitungszirkular aus dem Volksschulamt
Finanzielle Rückstellungen: Saldi Schulleitungen (Kanton)
Mitteilung aus dem Volksschulamt / Abteilung Lehrpersonal vom 9. Dezember 2022
Geht an:
 Schulpflegen
 Schulleitungen Regelschulen
Bitte Informationen in den Gemeinden weiterleiten an:
 Alle Schulverwaltungen
 
In der Rechnung des Kantons müssen für Leistungen Rückstellungen gebildet werden, die im Rechnungsjahr erbracht worden sind, deren Abgeltung aber erst im Folgejahr erfolgt. Dazu gehören gemäss § 13 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung vom 29. August 2007 (RLV; LS 611.1) auch personalrechtliche Ansprüche aus positiven Arbeitszeitsaldi, Feriensaldi, Überzeit-Saldi und DAG-Guthaben der Angestellten.
Schulleitende haben dasselbe Arbeitszeitmodell wie die übrigen Verwaltungsangestellten. Deshalb müssen die Gemeinden die diversen Saldi und DAG-Guthaben der Schulleitenden jeweils in der ersten Januar-Woche im PULS erfassen – erstmals war dies im Januar 2021.
Wegen der Terminplanung zum Rechnungsabschluss muss diese Arbeit bis am Dienstag, 10. Januar 2023 abgeschlossen werden.
Wir bitten die Gemeinden dafür zu sorgen, dass die notwendigen Informationen anfangs Januar 2023 den Schulverwaltungen zur Verfügung stehen.
Die Anleitung zur Erfassung der diversen Saldi und DAG-Guthaben im PULS wird den Schulverwaltungen am 3. Januar 2023 zugestellt.
Freundliche Grüsse

Andrea Zolliker
Stv. Abteilungsleiterin Lehrpersonal
 
Kontakt:
Volksschulamt, Andrea Zolliker, Abteilung Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
 
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Walchestrasse 21
8090 Zürich

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