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Die Pädagogische Hochschule Zürich (PH Zürich) und die Bildungsdirektion haben heute darüber informiert, unter welchen Bedingungen Personen ohne Lehrdiplom der Zugang zum Studium und somit zu einem eidgenössisch anerkannten Lehrdiplom gewährt werden kann. |
Neue Aufnahme «sur dossier» |
Da der Abschluss zu einem schweizweit anerkannten Lehrdiplom führt, müssen einige Aufnahmekriterien erfüllt sein. Voraussetzungen sind beispielsweise eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung auf der Sekundarstufe II, mindestens 300% Berufserfahrung innerhalb von sieben Jahren, sowie ein Mindestalter von 30 Jahren. Erfüllen Personen ohne Lehrdiplom diese Bedingungen und haben sie im Schuljahr 2022/2023 eine Anstellung von mindestens 40% an der Volksschule im Kanton Zürich, erhalten sie Zugang zu einem durch die PH Zürich neu entwickelten Aufnahmeverfahren «sur dossier». |
Verfügen Personen ohne Lehrdiplom über eine gymnasiale Matura, eine Fachmaturität Pädagogik oder einen Hochschulabschluss, können sie direkt ein Studium an der PH Zürich ergreifen. Erfüllen Personen ohne Lehrdiplom die Zulassungsbedingungen für das Aufnahmeverfahren «sur dossier» nicht, können sie eine Aufnahme- oder Ergänzungsprüfung absolvieren. |
Die Dauer des Studiums ist abhängig von der Intensität, mit der jemand studiert. Je höher das Arbeitspensum ist, desto länger dauert das Studium. Bei einem Teilzeitstudium kann in einem kleinen Pensum weiter unterrichtet werden. |
Details zu weiteren Erleichterungen, Aufnahmebedingungen und -verfahren sind auf der Webseite der PH Zürich zusammengestellt. Das Anmeldezeitfenster für die «sur dossier-Aufnahme» ist vom 1. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023 geöffnet. |
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Probezeitgespräch nutzen |
Im Rahmen des Schlussgesprächs der Probezeit klärt die Schulleitung mit der Lehrperson ohne Diplom, ob für sie eine Ausbildung zur Lehrperson in Frage kommt. Bei Interesse für ein Teilzeitstudium sollte geklärt werden, ob eine weitere Anstellung in der Schule möglich ist. |
Aufnahme einer Ausbildung ermöglicht provisorische Zulassung |
Das Lehrpersonalgesetz erlaubt die Anstellung einer Person ohne Zulassung nicht länger als 12 Monate. Eine Verlängerung der bestehenden Anstellungen von Personen ohne Lehrdiplom ist auf dieser Basis nicht möglich. Das Gesetz kann nur vom Kantonsrat geändert werden. Der Regierungsrat und die Verwaltung müssen dieses einhalten und umsetzen.
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Nimmt jedoch eine Person die Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer auf, respektive besucht sie den Vorbereitungskurs zur Aufnahmeprüfung an die PH Zürich, kann sie durch die Gemeinde mit einem ergänzenden Teilzeitpensum angestellt werden. Das Volksschulamt erteilt in diesem Fall eine befristete provisorische Zulassung.
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Freundliche Grüsse
Yvonne Kind Leiterin Stabsstelle |
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