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In Herbst und Winter können die saisonalen Grippeviren sowie die steigenden Corona-Fallzahlen zu einer Erkrankungswelle führen und das Funktionieren vieler Infrastrukturen - darunter auch der Schulen - erheblich beeinträchtigen. Auch angesichts der angespannten Personalsituation in den Schulen lohnt es sich, mögliche Ansteckungen zu reduzieren.
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Weniger Krankheitsfälle dank Schutzmassnahmen |
Zur Vermeidung von Ansteckungen empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Innenräumen, wo viele Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen: |
− | | eine Maske zu tragen, |
− | | regelmässig zu lüften (Stosslüftung), |
− | | abgedeckt (Taschentuch, Armbeuge) zu niesen bzw. zu husten, |
− | | die Hände regelmässig gründlich zu waschen. |
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Schulleitungen können ihr Personal für diese Massnahmen sensibilisieren. Maskentragepflichten dürfen nicht angeordnet werden (fehlende Rechtsgrundlage). |
Kranke und positiv auf Corona getestete Personen |
Das BAG rät Personen, die krank sind und Symptome haben, zu Hause zu bleiben. Wer trotzdem aus dem Haus muss, sollte in diesem Fall eine Maske tragen. Wer ein positives Testresultat hat, sich aber nicht krank fühlt, kann mit der Schulleitung besprechen, wie man am besten vorgeht. Falls die Person zur Schule kommt, sollte sie auf jeden Fall eine Maske tragen, um das Umfeld zu schützen.
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Auf Ausfälle vorbereitet sein |
Schulteams müssen sich auf das Szenario vorbereiten, dass für eine oder mehrere kranke Lehrperson/en keine Stellvertretung gefunden werden kann. Insbesondere ist zu klären, inwiefern Fachlehrpersonen, Schulassistenzen oder Zivildienstleistende die Klasse betreuen und die abwesende Lehrperson die Personen vor Ort unterstützen kann. |
Repetitives Testen für Mitarbeitende – vereinfachtes Testsystem |
Ab dem 24. Oktober 2022 gibt es ein vereinfachtes Testsystem beim repetitiven Testen. Wesentliche Änderungen des neuen Testsystems sind:
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− | | Das Poolen der Einzelproben erfolgt durch das Labor, anstelle wie bisher durch die Poolmanagenden. |
− | | Testpersonen werden direkt über ihr persönliches Einzelergebnis informiert. Rückstellproben ermöglichen, dass im Falle eines positiven Pools die Restflüssigkeit der Einzelproben analysiert wird. Es sind keine Einzel-Nachtestungen nach einem positiven Pool mehr nötig. |
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Schulen gelten als Betriebe, die für den Betrieb kritischer Infrastrukturen notwendig sind. Sie können sich zur Testung ihrer Mitarbeitenden anmelden. Weitere Informationen und Anmeldung
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Freundliche Grüsse Martin Stürm, Stabsstelle |
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