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| Bei allen Lehrpersonen und Schulleitungen ist in jedem Schuljahr eine MAB durchzuführen. Ausgenommen davon sind Vikarinnen und Vikare im Lektionenlohn. |
Die Beurteilung ist lohnwirksam im Schuljahr, in dem sie durchgeführt wird.
Die MAB-Resultate können laufend in der Work Zone unter HR-Anwendungen → VSA PULS-ZH → Personaladministration → MAB Einzelerfassung oder MAB Listenerfassung erfasst werden.
Die Schulverwaltung kann fehlende Mitarbeitendenbeurteilungen auswerten und den Schulleitungen eine entsprechende Übersicht («MAB-Liste») zur Verfügung stellen. Wir bitten Sie, die MAB-Planung anhand dieser Liste regelmässig zu überprüfen und die Gespräche frühzeitig zu planen.
Die aktuellen Richtlinien finden Sie unter folgendem Link: |
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Die letzten MAB-Resultate müssen bis am Montag, 29. Juni 2026, um 12 Uhr erfasst sein.
Freundliche Grüsse
Andrea Zolliker Stv. Abteilungsleiterin Lehrpersonal |
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