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Frühere Fristen Einreichungs- bzw. Genehmigungsfrist bis am 1. Dezember 2025 für alle lohnlaufrelevanten Mutationen und geleisteten Vikariatslektionen.
Im Dezember zahlt der Kanton Zürich die Löhne früher aus als in den anderen Monaten: dieses Jahr am Dienstag, 16. Dezember 2025. Die nächste Lohnauszahlung erfolgt erst wieder am 26. Januar 2026. |
Systemwechsel Aufgrund des bevorstehenden Systemwechsels per Jahresbeginn 2026 wird das Volksschulamt über mehrere Wochen keinen Systemzugriff haben. Alle Geschäfte, die nicht vollständig und termingerecht für den Dezember-Lohnlauf beim Volksschulamt eintreffen, können erst mit der Lohnzahlung vom 26. Januar 2026 verarbeitet werden.
Vikariatslektionen des Monats November 2025 oder von Vormonaten müssen im ProTime erfasst und bis am 1. Dezember 2025 genehmigt werden, damit eine termingerechte Lohnauszahlung erfolgen kann. |
Mutationen Alle lohnlaufrelevanten Mutationen (z. B. Änderungen des Beschäftigungsgrades, Ein- oder Austritte, Anträge auf Vikariat im Monatslohn usw.) müssen ebenfalls bis am 1. Dezember 2025 beim Volksschulamt eingereicht sein.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung dieser Fristen. |
Freundliche Grüsse
Nina Widmer Sektor Lohn
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