|
| Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 275/2025 folgende Regelung für die Verwaltung und sinngemäss auch für die Schulleitenden festgelegt: |
| − | | Verwaltungsschliessung: Die Verwaltung bleibt vom Montag, 22. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen. |
| − | | Arbeitszeitkompensation: In diesem Zeitraum fallen 5.21 Arbeitstage an. Bei einem Vollpensum entspricht dies 43:48 Stunden (bzw. 43,80 Stunden). Diese Stunden sind grundsätzlich durch Ferienbezug oder eine dem Beschäftigungsgrad entsprechende Kürzung des Arbeitszeitsaldos auszugleichen. |
|
| Wichtig: |
| − | | Die Kompensation während der Schliessung wird nicht auf die maximal zulässigen Kompensationstage gemäss § 124 Abs. 2 VVO angerechnet.
|
| − | | Die Regelung gemäss § 124 Abs. 3 VVO (Ferienbezug vor Mehrzeitkompensation) gilt während der Schliessung nicht. |
| − | | Übertrag ins neue Jahr: Ein positiver Arbeitszeitsaldo darf maximal im Umfang von zwei Wochen-Sollzeiten ins Kalenderjahr 2026 übertragen werden.
|
|
Arbeitszeit-Tool für 2026 Ab sofort steht das Arbeitszeit-Tool für das Kalenderjahr 2026 zur Verfügung – wahlweise auch als medienbruchfreie Version. Das Tool berücksichtigt alle relevanten personalrechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung.
|
| Die Unterlagen finden Sie unter folgendem Link: |
|
|
Monatliche Bestätigung durch Vorgesetzte Die Vorgesetzten bestätigen monatlich die Kenntnisnahme der Arbeitszeiterfassung der Schulleitenden durch ihr Visum (§ 129 Abs. 2 VVO). Die visierten Monatsauszüge werden im Personaldossier der jeweiligen Schulleitung abgelegt.
|
Freundliche Grüsse
Matthias Weisenhorn Abteilungsleiter Lehrpersonal
|
| |