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Information zur Aufnahme des TIS-Angebots Im Mai 2025 wurden Sie per Leitungszirkular darüber informiert, dass das TIS-Angebot ab dem Kalenderjahr 2026 in die Leistungsvereinbarung 2026–2027 (LV) aufgenommen werden kann. |
Meldung bestehender TIS-Angebote Sonderschulen, die TIS bereits umsetzen (Typ 1: Teilhabe, Typ 2: Re-Integration) und das Angebot in ihrem Rahmenkonzept verankert haben, können sich bis zum 30. Oktober 2025 bei der zuständigen Fachperson für Sonderpädagogik melden, damit das Angebot in die LV 2026–2027 aufgenommen wird. |
Einreichung des Feinkonzepts Diese Sonderschulen reichen bis spätestens Ende Mai 2026 ein Feinkonzept TIS bei der Fachperson Sonderpädagogik ein. Dieses Konzept soll den Ablauf, die benötigten Ressourcen, Zuständigkeiten, Rollen und Aufgaben sowie die Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit den Regelschulen klar darstellen. |
Finanzielle Orientierung Für die finanzielle Planung stellen wir Ihnen eine Empfehlung als Orientierungshilfe zur Verfügung. Die jährliche Pauschale pro Setting beträgt maximal Fr. 12'500 und basiert auf folgenden Durchschnittswerten (die je nach Setting variieren können): |
| − | | 10 % pädagogische oder sozialpädagogische Mitarbeitende der Sonderschule |
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| − | | Beratung und Unterstützung der Regelschule: bis zu 8 Stunden à Fr. 150 |
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| − | | Sitzungsgeld für Mitarbeitende der Regelschule: bis zu 6 Stunden à Fr. 90 |
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| Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlichen Kosten und der Deklaration der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers. |
Neustart eines TIS-Angebots Sonderschulen, die das TIS-Angebot neu einführen, integrieren es in ihr Rahmenkonzept und erarbeiten ebenfalls ein Feinkonzept. Diese Unterlagen sind jeweils bis Ende Mai zur Prüfung bei der Fachperson Sonderpädagogik einzureichen. |
| Weitere Informationen zu TIS finden Sie auf der ensprechenden Webseite. |
Freundliche Grüsse
Astrid Schwarz Sonderpädagogik |
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