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Kanton Zürich
Leitungszirkular aus dem Volksschulamt
Beiträge an die Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Mitteilung aus dem Volksschulamt / Abteilung Besondere Förderung / Sektor Sonderpädagogik vom 13. Juni 2025
Geht an:
 Schulleitungen Regelschulen
 Schulpflegen
Bitte Information in den Gemeinden weiterleiten an:
 Alle Schulverwaltungen
 
Gemäss § 65a des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) beteiligt sich der Kanton an den Kosten der Integrierten Sonderschulung (ISR), wenn diese in der Verantwortung der Regelschule durchgeführt wird
Übersteigen die beitragsberechtigten Kosten eines ISR-Settings den Betrag von 45'000 Franken pro Schuljahr, kann die Gemeinde vom Kanton einen zusätzlichen Beitrag erhalten – maximal jedoch in Höhe der Kosten eines vergleichbaren Sonderschulangebots.
Details zum Verfahren sind in § 24 ff. der Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung vom 6. Oktober 2021 (VFiSo, LS 412.106) geregelt.
Frist und Einreichung:
Die Anträge für das Schuljahr 2024/2025 können bis zum 31. August 2025 digital über das VSA-Portal beim Volksschulamt eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur Sonderschulung.
Freundliche Grüsse

Anna Tremp
Co-Leiterin Sektor Sonderpädagogik
 
Kontakt:
Volksschulamt, Myriam Autengruber, Besondere Förderung, Sonderpädagogik, Walchestr. 21, 8090 Zürich, Email: sonderpaedagogisches@vsa.zh
 
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