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| Gemäss § 65a des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) beteiligt sich der Kanton an den Kosten der Integrierten Sonderschulung (ISR), wenn diese in der Verantwortung der Regelschule durchgeführt wird |
| Übersteigen die beitragsberechtigten Kosten eines ISR-Settings den Betrag von 45'000 Franken pro Schuljahr, kann die Gemeinde vom Kanton einen zusätzlichen Beitrag erhalten – maximal jedoch in Höhe der Kosten eines vergleichbaren Sonderschulangebots. |
| Details zum Verfahren sind in § 24 ff. der Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung vom 6. Oktober 2021 (VFiSo, LS 412.106) geregelt. |
Frist und Einreichung: Die Anträge für das Schuljahr 2024/2025 können bis zum 31. August 2025 digital über das VSA-Portal beim Volksschulamt eingereicht werden. |
| Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur Sonderschulung. |
Freundliche Grüsse
Anna Tremp Co-Leiterin Sektor Sonderpädagogik |
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