Mitteilung aus dem Volksschulamt / Abteilung Lehrpersonal vom 5. Juni 2025
Geht an:
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Schulleitungen Regelschulen
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Schulpflegen
Bitte Information in den Gemeinden weiterleiten an:
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Alle Schulverwaltungen
Kantonal verfügte Vikariate müssen zwingend durch den Kanton vergütet werden.
Deshalb ist die Erfassung der geleisteten Lektionen für kantonale Vikariate in ProTime vorzunehmen, damit die Entlöhnung korrekt vollzogen werden kann.
Eine Vergütung von kantonalen Vikariaten über die Gemeinde ist nicht erlaubt.
Für technische Unterstützung beim Einstieg auf ProTime oder für die Erfassung bzw. Genehmigung der Lektionen steht der 1st-Level-Support unter puls@vsa.zh.chzur Verfügung.