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| Lehrpersonen werden nach abgeschlossenem Basisjahr und einer positiven Beurteilung mit der ersten kantonalen Anstellung bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 35% zur Berufseinführung zugelassen. Obligatorisch ist dabei die Fachbegleitung am Arbeitsort. |
| Die Schulleitung ist verantwortlich, für die berufseinsteigende Lehrperson eine fachbegleitende Lehrperson zu nominieren und dieses Fachbegleitungstandem über das Online-Formular «Registrierung Berufseinführung» bei der PH Zürich zu registrieren. Wir bitten die Schulleitenden, dies für das kommende Schuljahr 2025/26 möglichst zeitnah zu erledigen, damit die berufseinsteigende Lehrperson von Beginn an die notwendige Unterstützung erhält. |
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| Sofern das Fachbegleitungstandem im zweiten Berufseinführungsjahr bestehen bleibt, benötigt es keine erneute Registrierung. Bei einem Wechsel während des Schuljahres oder auf das zweite Berufseinführungsjahr hin – sei es auf Seiten berufseinsteigender oder fachbegleitender Lehrperson – muss die Schulleitung eine neue «Registrierung Berufseinführung» vornehmen. |
| Für das aktuelle Schuljahr 2024/25 kann die Schulleitung Nachregistrierungen noch bis zum 31. August 2025 vornehmen (ebenfalls über die oben erwähnte PHZH-Website). |
Freundliche Grüsse Matthias Weisenhorn Abteilungsleiter Lehrpersonal |
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