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Kanton Zürich
Leitungszirkular aus dem Volksschulamt
Registrierung von neuen berufseinsteigenden Lehrpersonen
Mitteilung aus dem Volksschulamt / Abteilung Lehrpersonal vom 26. Mai 2025
Geht an:
 Schulleitungen Regelschulen
 Schulpflegen
Bitte Information in den Gemeinden weiterleiten an:
 Alle Schulverwaltungen
 
Lehrpersonen werden nach abgeschlossenem Basisjahr und einer positiven Beurteilung mit der ersten kantonalen Anstellung bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 35% zur Berufseinführung zugelassen. Obligatorisch ist dabei die Fachbegleitung am Arbeitsort.
Die Schulleitung ist verantwortlich, für die berufseinsteigende Lehrperson eine fachbegleitende Lehrperson zu nominieren und dieses Fachbegleitungstandem über das Online-Formular «Registrierung Berufseinführung» bei der PH Zürich zu registrieren. Wir bitten die Schulleitenden, dies für das kommende Schuljahr 2025/26 möglichst zeitnah zu erledigen, damit die berufseinsteigende Lehrperson von Beginn an die notwendige Unterstützung erhält.
 
Registrierung Berufseinführung
 
Sofern das Fachbegleitungstandem im zweiten Berufseinführungsjahr bestehen bleibt, benötigt es keine erneute Registrierung. Bei einem Wechsel während des Schuljahres oder auf das zweite Berufseinführungsjahr hin – sei es auf Seiten berufseinsteigender oder fachbegleitender Lehrperson – muss die Schulleitung eine neue «Registrierung Berufseinführung» vornehmen.
Für das aktuelle Schuljahr 2024/25 kann die Schulleitung Nachregistrierungen noch bis zum 31. August 2025 vornehmen (ebenfalls über die oben erwähnte PHZH-Website).
Freundliche Grüsse
Matthias Weisenhorn
Abteilungsleiter Lehrpersonal
 
Kontakt:
Volksschulamt, Matthias Weisenhorn, Abteilung Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich, E-Mail: lehrpersonal@vsa.zh.ch
 
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