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Damit am 1. Juli 2025 alle Lehrpersonen und Schulleitenden über eine gültige MAB verfügen, bitten wir Sie in den nächsten Tagen Ihre MAB-Planung zu überprüfen. Seit dem 1. August 2021 muss jährlich für alle Lehrpersonen und Schulleitenden eine MAB durchgeführt werden (ausgenommen sind Vikare im Stundenlohn). |
Die Beurteilung hat bezüglich Lohnwirksamkeit in dem Schuljahr Gültigkeit, in dem sie erfolgt ist.
Die MAB-Resultate können laufend auf den aktuellen Anstellungsnummern erfasst werden. Eine neue Anstellungsnummer wird in folgenden Fällen generiert: |
− | | Weiterführung von befristeten Anstellungen bei Lehrpersonen in der Ausbildung bzw. ohne Ausbildung (z.B. Quereinsteigende)
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− | | Zweitanstellung in der gleichen Schulgemeinde (z.B. als Schulischer Heilpädagoge und neu noch eine weitere Anstellung im Regelklassenbereich)
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Kann die Mitarbeitendenbeurteilung aus personellen oder organisatorischen Gründen nicht vor Ende Juni 2025 abgeschlossen werden, wird die Beurteilung aus dem vorangegangenen Schuljahr in der gleichen Gemeinde einmalig übernommen (Übernahme des MAB-Resultats aus anderen Schulgemeinden ist nicht möglich).
Ist eine Lehrperson in mehreren Gemeinden gleichzeitig angestellt, kann die Beurteilung in Absprache zwischen den Gemeinden in einer Gemeinde erfolgen und für die anderen Anstellungen übernommen werden.
Wir bitten Sie, den Abgabetermin der MAB einzuhalten und empfehlen Ihnen die Gespräche und Unterrichtsbesuche allenfalls auf virtuelle Weise durchzuführen. |
Die aktuellen Richtlinien stehen unter foglendem Link zum Download bereit: |
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Freundliche Grüsse
Andrea Zolliker Stv. Abteilungsleitung Lehrpersonal
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