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Kanton Zürich
Leitungszirkular aus dem Volksschulamt
Aufsicht Integrierte Sonderschulung in der Regelschule
Mitteilung aus dem Volksschulamt, Besondere Förderung / Sonderpädagogik vom 20. Dezember 2024
Geht an:
 Schulleitungen Regelschulen
 Schulpsychologische Dienste
 Schulpflegen
Bitte Information in den Gemeinden weiterleiten an:
 Alle Schulverwaltungen
 
Seit dem 1. Januar 2022 sind die Änderungen des Volksschulgesetzes und damit auch diejenigen der Verordnung über die Aufsicht über die Sonderschulung in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung übt das Volksschulamt (VSA) in Bezug auf die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) auch bei Beschwerden oder Hinweisen auf Unstimmigkeiten und auf Wunsch der Schulgemeinde eine Aufsicht aus. Bis dahin geschah dies nur im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Kostenanteilen an die ISR.
Im Rahmen eines Pilotprojektes hat das VSA 2023 und 2024 ein Verfahren für die Aufsicht Integrierte Sonderschulung in der Regelschule entwickelt. Das Verfahren wurde mit vier Pilotgemeinden durchgespielt und mit Vertretungen verschiedener Verbände besprochen. Ab 1. Januar 2025 wird das Verfahren umgesetzt.
Mehr Informationen finden Sie auf der kantonalen Webseite zur Sonderschulung:
 
Aufsicht über ISR
 
Freundliche Grüsse

Anna Tremp
Besondere Förderung, Sonderpädagogik
 
Kontakt:
Volksschulamt, Myriam Autengruber, Besondere Förderung, Sonderpädagogik, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
 
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Volksschulamt
Walchestrasse 21
8090 Zürich

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