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In der Rechnung des Kantons müssen für Leistungen Rückstellungen gebildet werden, die im Rechnungsjahr erbracht worden sind, deren Abgeltung aber erst im Folgejahr erfolgt. Dazu gehören gemäss § 13 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung vom 29. August 2007 (RLV; LS 611.1) auch personalrechtliche Ansprüche aus positiven Arbeitszeitsaldi, Feriensaldi, Überzeit-Saldi und DAG-Guthaben der Angestellten.
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Schulleitende haben dasselbe Arbeitszeitmodell wie die übrigen Verwaltungsangestellten. Deshalb müssen die Gemeinden die diversen Saldi und DAG-Guthaben der Schulleitenden jeweils in der ersten Januar-Woche im PULS erfassen.
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Wegen der Terminplanung zum Rechnungsabschluss muss diese Arbeit bis am Donnerstag, 9. Januar 2025 abgeschlossen werden. |
Wir bitten die Gemeinden dafür zu sorgen, dass die notwendigen Informationen anfangs Januar 2025 den Schulverwaltungen zur Verfügung stehen.
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Die Anleitung zur Erfassung der diversen Saldi und DAG-Guthaben im PULS wird den Schulverwaltungen am 3. Januar 2025 zugestellt. |
Freundliche Grüsse
Andrea Zolliker Stv. Abteilungsleiterin Lehrpersonal
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