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Kanton Zürich
Leitungszirkular aus dem Volksschulamt
Schulgeldempfehlung Volksschule
Mitteilung aus dem Volksschulamt / Stab Finanzen vom 20. November 2024
Geht an:
 Schulleitungen Regelschulen
 Schulpflegen
Bitte Information in den Gemeinden weiterleiten an:
 Alle Schulverwaltungen
 
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht ausserhalb des Wohnortes besucht, kann von den Eltern oder der abgebenden Gemeinde ein Schulgeld erhoben werden (§ 11 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005, LS 412.100). Das Volksschulamt erlässt Empfehlungen zur Höhe des Schulgeldes (§ 11 Abs. 1 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2008, LS 412.101).

Die Empfehlung für die Höhe der Schulgelder, gültig ab 1. August 2025 finden Sie auf unserer Webseite.



Freundliche Grüsse

Manuel Riederer
Stab Finanzen
 
Kontakt:
Volksschulamt, Manuel Riederer, Stab Finanzen , Walchestrasse 21, 8090 Zürich
 
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