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Kanton Zürich
Leitungszirkular aus dem Volksschulamt
Arbeitszeitregelung der Schulleitenden für den Jahreswechsel 2024/25 und Arbeitszeit-Tool 2025
Mitteilung aus dem Volksschulamt / Abteilung Lehrpersonal vom 1. November 2024
Geht an:
 Schulleitungen Regelschulen
 Schulpflegen
Bitte Information in den Gemeinden weiterleiten an:
 Alle Schulverwaltungen
 
Der Regierungsrat hat für den Jahreswechsel 2024/25 folgende Arbeitszeitregelung festgelegt (RRB Nr. 458/2024). Diese gilt sinngemäss auch für die Schulleitenden:

 Die Verwaltung bleibt vom Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen.
 In diesen Zeitraum fallen viereinhalb Arbeitstage. Der Ausgleich der 35:24 Stunden (35.40 Stunden) bei einem Vollpensum erfolgt grundsätzlich durch den Bezug von Ferien oder eine dem Beschäftigungsgrad entsprechenden Kürzung des Arbeitszeitsaldos. Die Kompensation während der Verwaltungsschliessung wird für die Berechnung der höchstens zulässigen Kompensationstage gemäss § 124 Abs. 2 VVO nicht berücksichtigt. Die Regelung von § 124 Abs. 3 VVO (Ferienbezug vor Mehrzeitkompensation) gilt für die Zeit der Verwaltungsschliessung nicht.
 Ein positiver Arbeitszeitsaldo darf maximal im Umfang von 2 Wochen-Sollzeiten aufs Kalenderjahr 2025 übertragen werden. Zusätzlich dürfen bei einer Vollzeitbeschäftigung 8:24 Stunden (8.40 Stunden) für den 3. Januar 2025 übertragen werden, insgesamt entspricht dies 92:24 Stunden (92.40 Stunden).
Ab sofort steht auch das Arbeitszeit-Tool (wahlweise auch als medienbruchfreie Version) für das Kalenderjahr 2025 ab Excel-Version 2016 zur Verfügung. Das Arbeitszeit-Tool berücksichtigt die wesentlichen personalrechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung.

Weiter ist für die medienbruchfreie Version auch das Vorgesetzten-Tool für das Kalenderjahr 2025 aufgeschaltet. Bitte nutzen Sie bei einer Verwendung ab 2025 zwingend diese neue Version und übernehmen Sie gegebenenfalls die Daten aus der Vorversion.
Sie finden diese Unterlagen unter dem nachstehenden Link:
 
Arbeitszeit Schulleitende
 
Die Vorgesetzten bestätigen monatlich die Kenntnisnahme der Arbeitszeiterfassung der Schulleitenden durch ihr Visum (§ 129 Abs. 2 VVO). Die visierten Monatsauszüge werden ins jeweilige Personaldossier der Schulleitenden abgelegt.

Freundliche Grüsse

Matthias Weisenhorn
Abteilungsleiter Lehrpersonal
 
Kontakt:
Volksschulamt, Matthias Weisenhorn, Abteilung Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
 
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Walchestrasse 21
8090 Zürich

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