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| Weisung Vikariatseinsätze |
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| ❗Verbindliche Anweisung |
| Die Weisung betreffend Vikariatseinsätze im Schuljahr 2026/27 wurde aktualisiert. |
| Neu können grundsätzlich alle Personen als Vikarin oder Vikar eingesetzt werden, welche die Voraussetzungen für eine Anstellung erfüllen. |
| Ausserdem wird die Übergangsbestimmung aus der Weisung vom 10. April 2026 beendet: Wurden Vikariate für planbare Absenzen mit Personen ohne Lehrdiplom besetzt und bis am 7. Mai 2026 dem Volksschulamt gemeldet, unterstehen sie noch der früheren Weisung «Notfall-Vikariate». Diese Vikariate sind spätestens auf Ende des Schuljahres 2026/27 zu beenden. |
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Freundliche Grüsse
André Käser Abteilungsleiter Lehrpersonal |
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