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| Neue Weisung zur Intensivweiterbildung |
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| ❗Verbindliche Anweisung |
| Auf der kantonalen Webseite unter «Weiterbildungsurlaub» ist die neue Weisung zur Intensivweiterbildung (IWB) publiziert. |
| Sie enthält die grundsätzlichen Teilnahmebedingungen sowie klare Vorgaben für die Gewährung eines bezahlten Urlaubs. Neu muss die kantonal angestellte Lehrperson während zehn Jahren an der Volksschule im Kanton Zürich in einem kantonalen Anstellungsverhältnis unterrichtet haben; ausserkantonale Anstellungen werden nicht mehr angerechnet. Wie bisher muss der durchschnittliche Beschäftigungsgrad der letzten zehn Jahre mindestens 50 % betragen. Zusätzlich müssen die letzten sechs Berufsjahre vor der Anmeldung zur IWB ununterbrochen und mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 % geleistet worden sein. |
| Die bereits angemeldeten Teilnehmenden, die die IWB noch nicht begonnen haben, fallen betreffend Rückzahlungsforderungen bei Altersrücktritt unter die neue Weisung. |
| Eine Ausnahme bilden die IWB-Profile «Arbeitswelten erfahren verteilt» (AV 26) und «Perspektiven erweitern» (PE 27), da diese Weiterbildungen bereits im August bzw. September begonnen haben. Für Teilnehmende, die ihre IWB kurz vor Inkrafttreten der neuen Weisung gestartet haben, gilt eine Übergangsregelung: Für sie kommt weiterhin die bisherige Weisung vom 3. Juli 2024 zur Anwendung. |
| Die aktualisierte Weisung steht ab sofort online zur Verfügung. |
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Freundliche Grüsse
Gisela Polloni Rohner Abteilung Pädagogisches / Sektor Unterrichtsfragen |
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