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Kanton Zürich
Führungsinformation
Themen vom 9. Juni 2026
Beiträge an die Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Beschluss des Bildungsrats
 
Geht an:
 Schulleitungen Regelschulen
 Schulpflegen
Bitte Information weiterleiten an:
 Verantwortliche Fachperson für die ISR-Abrechnungen
 
Beiträge an die Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)
Verbindliche Anweisung
Die Anträge für die Beiträge an die Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) für das Schuljahr 2025/2026 können im VSA-Portal bis 31. August 2026 digital eingereicht werden.
Gemäss § 65 a Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) beteiligt sich der Kanton an der Finanzierung der Integrierten Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR). Übersteigen die beitragsberechtigten Kosten eines ISR-Settings Fr. 45 000 pro Jahr, richtet der Kanton der Gemeinde einen Beitrag aus – maximal bis zu den Kosten eines vergleichbaren Angebots einer Sonderschule.
Die Einzelheiten und das Verfahren bezüglich der Gesuchstellung sind in § 24 ff. der Verordnung über die Finanzierung der Sonderschulung vom 6. Oktober 2021 (VFiSo, LS 412.106) geregelt.
Weitere Informationen und den Link zum VSA-Portal finden Sie auf der kantonalen Webseite unter:
 
Integrierte Sonderschulung (ISR/ISS)
 
Freundliche Grüsse

Anna Tremp und Yvonne Ehrensperger
Leitung Sektor Sonderpädagogik
Kontakt:
Volksschulamt, Myriam Autengruber, Abteilung Besondere Förderung / Sonderpädagogik, Walchestrasse 21, 8090 Zürich, E-Mail: sonderpaedagogisches@vsa.zh.ch
 
Beschluss des Bildungsrats
Wichtige Information für die Schule
Gemäss Bildungsratsbeschluss hat der Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) den Auftrag, bis spätestens Ende 2027 ein Entwicklungskonzept für ein neues Lehrmittel «Sprachförderung einschliesslich DaZ» für den 1. und 2. Zyklus vorzulegen.
Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2026 folgenden Beschluss gefasst:
 BRB 2026/08 Volksschule; Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Anforderungskatalog für ein neues Lehrmittel Sprachförderung einschliesslich DaZ
Die im Kanton Zürich obligatorischen DaZ-Lehrmittel Hoppla (1. Zyklus), Pipapo (2. Zyklus) sowie das obligatorische Sprachstandinstrument sprachgewandt (alle drei Zyklen) sind in die Jahre gekommen.
Der LMVZ und das VSA prüfen im Rahmen der Lehrmittelpolitik die Entwicklung eines neuen Lehrmittels für die Sprachförderung einschliesslich DaZ. Auf Basis eines Grundlagenberichts wurden die Anforderungen an ein neues Lehrmittel festgelegt. In einem ersten Schritt liegt der Schwerpunkt auf dem 1. und 2. Zyklus.
Freundliche Grüsse

Yvonne Kind
Leiterin Stabsstelle
Kontakt:
Volksschulamt, Yvonne Kind, Amtsleitung, Stabsstelle, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
 
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