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Kanton Zürich
Führungsinformation
Themen vom 02. Juni 2026
Registrierung von neuen berufseinsteigenden Lehrpersonen
 
Geht an:
 Schulleitungen Regelschulen
 Schulpflegen
Bitte Information weiterleiten an:
 Alle Schulverwaltungen
 
Registrierung von neuen berufseinsteigenden Lehrpersonen
Verbindliche Anweisung
Lehrpersonen werden nach einer positiven Eignungsbeurteilung mit ihrer ersten kantonalen Anstellung zur Berufseinführung zugelassen, sofern ihr Beschäftigungsgrad mindestens 35 % beträgt. Die fachliche Begleitung am Arbeitsort ist obligatorisch.
Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, eine fachbegleitende Lehrperson zu bestimmen und das Tandem (berufseinsteigende und fachbegleitende Lehrperson) über das Online-Formular «Registrierung Berufseinführung» bei der PH Zürich zu registrieren. Wir bitten die Schulleitungen, dies für das Schuljahr 2026/27 möglichst früh zu erledigen, damit die notwendige Unterstützung von Beginn an gewährleistet ist.
 
Registrierung Berufseinführung
 
Bleibt das Tandem im zweiten Jahr bestehen, ist keine erneute Registrierung erforderlich. Bei einem Wechsel während des Schuljahres oder auf das zweite Jahr hin – entweder bei der berufseinsteigenden oder bei der fachbegleitenden Lehrperson – ist eine neue Registrierung notwendig.
Für das Schuljahr 2025/26 kann eine Nachregistrierung vorgenommen werden, ebenfalls über die oben erwähnte Webseite der PH Zürich.
Freundliche Grüsse

André Käser
Abteilungsleiter Lehrpersonal
Kontakt:
Volksschulamt, André Käser, Abteilung Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich, E-Mail: lehrpersonal@vsa.zh.ch