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| Registrierung von neuen berufseinsteigenden Lehrpersonen |
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| ❗Verbindliche Anweisung |
| Lehrpersonen werden nach einer positiven Eignungsbeurteilung mit ihrer ersten kantonalen Anstellung zur Berufseinführung zugelassen, sofern ihr Beschäftigungsgrad mindestens 35 % beträgt. Die fachliche Begleitung am Arbeitsort ist obligatorisch. |
Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, eine fachbegleitende Lehrperson zu bestimmen und das Tandem (berufseinsteigende und fachbegleitende Lehrperson) über das Online-Formular «Registrierung Berufseinführung» bei der PH Zürich zu registrieren. Wir bitten die Schulleitungen, dies für das Schuljahr 2026/27 möglichst früh zu erledigen, damit die notwendige Unterstützung von Beginn an gewährleistet ist.
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| Bleibt das Tandem im zweiten Jahr bestehen, ist keine erneute Registrierung erforderlich. Bei einem Wechsel während des Schuljahres oder auf das zweite Jahr hin – entweder bei der berufseinsteigenden oder bei der fachbegleitenden Lehrperson – ist eine neue Registrierung notwendig. |
| Für das Schuljahr 2025/26 kann eine Nachregistrierung vorgenommen werden, ebenfalls über die oben erwähnte Webseite der PH Zürich. |
Freundliche Grüsse
André Käser Abteilungsleiter Lehrpersonal |
| Kontakt: |
| Volksschulamt, André Käser, Abteilung Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich, E-Mail: lehrpersonal@vsa.zh.ch |
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