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Kanton Zürich
Newsletter Energiemangellage
Liebe Leserin, lieber Leser

In unserem letzten Newsletter für diesen Winter haben wir wiederum zwei interessante Fallbeispiele für Sie zusammengestellt, aus der Stadt Zürich und der Landgemeinde Fehraltorf. Ebenso gibt es von der Strombranche sowie vom Bund weitere Updates zum Thema Energiemangellage. Vielen Dank für Ihr Interesse und fürs Dranbleiben!

Freundliche Grüsse
Ihre Koordinationsgruppe Energiemangellage
 
Fehraltorf: Heizen und kühlen mit gemeindeeigenem Holz und Wasser
Wärme und Kälte werden in Fehraltorf bald klimafreundlich erzeugt. Dem neuen Energieverbund, den die Zürcher Oberländer Landgemeinde zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich realisiert, dienen erneuerbare Ressourcen als Energiequelle: Holz aus dem gemeindeeigenen Wald, Abwasser aus der lokalen ARA und Flusswasser aus dem Bach Kempt. Das thermische Netz wird über 90 Prozent des Siedlungsgebiets umfassen und soll ab Herbst 2024 die ersten Häuser heizen.
 
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Stadt Zürich: «Krisen können nur gemeinsam bewältigt werden»
Als sich im Sommer 2022 viele Gemeinden und Städte im Kanton erstmals Gedanken über die möglichen Auswirkungen einer Energiemangellage machten, konnte die Krisenführungsorganisation der Stadt Zürich dem Stadtrat bereits ein Massnahmenpaket unterbreiten. Auch die Corona-Pandemie zwei Jahre zuvor sowie der Flüchtlingsstrom nach Ausbruch des Ukraine-Krieges trafen die Kantonshauptstadt nicht unvorbereitet. Denn sie setzt seit einigen Jahren auf ein vorausschauendes Krisenpräventions- und Resilienzmanagement.
 
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Bund will bei Strommangel Social Media auf Handys sperren
Auch bei einer Strommangellage sind viele lebenswichtige Leistungserbringer auf funktionierende Telekommunikationsnetze angewiesen. Bei den Strombewirtschaftungsmassnahmen muss darum die Telekommunikation gesondert geregelt werden. Wie können die Schweizer Mobilfunkanbieter also möglichst viel Strom sparen und gleichzeitig den Netzbetrieb aufrechterhalten? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine neue Verordnung, die der Bundesrat im Februar in die Vernehmlassung geschickt hat.

In einem ersten Schritt sollen die Telekommunikationsunternehmen Apps mit hohem Datenverbrauch wie Social Media oder Streamingdienste für Videos oder Musik sperren können – im Festnetz würden diese Online-Plattformen hingegen weiterhin zugänglich sein. In weiteren Stufen will der Bund Mobilfunkfrequenzen abschalten. Die Vernehmlassung der Branchenlösung Telekommunikation dauert bis zum 21. Mai 2024.
 
Zur Vernehmlassung
 
Stromreserve soll gesetzlich verankert werden
Einzelne Massnahmen der Stromreserve stützen sich bislang lediglich auf eine bis Ende 2026 befristet gültige Verordnung. Die gesetzliche Grundlage für die obligatorische Wasserkraftreserve wurde mit dem Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) geschaffen. Über dieses Gesetz wird die Bevölkerung am 9. Juni 2024 abstimmen. Der Bundesrat hat am 1. März 2024 entschieden, dieses Gesetz mit Regelungen für thermische Reserven (Reservekraftwerke, Notstromgruppen) zu ergänzen. Somit sollen sämtliche Massnahmen zur Stromreserve unbefristet Gültigkeit erlangen. Dazu sind Anpassungen im Stromversorgungs-, Energie- und CO2-Gesetz nötig.
 
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«Powertracker» informiert über zyklische Netzabschaltungen
Im Falle einer Strommangellage mit zyklischen Netzabschaltungen ist die Frage zentral, wo es gerade Strom hat – und wo nicht. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden rechtzeitig zu informieren. Darüber hinaus ist auch eine Gesamtsicht notwendig. Die Strombranche lanciert deshalb noch im Frühjahr eine Web-Applikation namens Powertracker, die fürs Krisenmanagement auf allen Ebenen verwendet werden kann. Krisenplanende haben damit Einsicht, wie Netzabschaltungen organisiert sind und können sich so besser auf mögliche Krisenszenarien vorbereiten. Für den Fall einer Strommangellage wird der Powertracker als App auch der ganzen Bevölkerung zur Verfügung stehen, damit sich alle möglichst einfach informieren können.
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