Zur Webansicht
Kanton Zürich
Newsletter Energiemangellage
Liebe Leserin, lieber Leser

Viele Zürcher Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, ihre Energieversorgung nachhaltiger und sicherer zu gestalten. Auch in diesem Newsletter finden Sie ein spannendes Fallbeispiel – dieses Mal aus dem Knonaueramt. Zudem haben wir für Sie einen Überblick zu den wichtigsten Beschlüssen und Gesetzesänderungen rund um das Thema Energiemangellage zusammengestellt.

Freundliche Grüsse
Ihre Koordinationsgruppe Energiemangellage
Kleine Gemeinde, ambitionierte Energieziele
Dass eine Gemeinde weder gross noch reich sein muss, um sich mutig und innovativ der Energiezukunft zu stellen, zeigt Bonstetten im Knonaueramt. Die 5700-Seelen-Gemeinde entwickelte eine auf ihren Einflussbereich massgeschneiderte Energiepolitik und formulierte drei ehrgeizige, aber realisierbare Energieziele in den Bereichen erneuerbares Heizen, Solarstrom und E-Mobilität. Diese sollen bis 2030 umgesetzt werden.
 
Weiter
 
Stromkontingente verteilnetzübergreifend verwenden
Im Falle einer Strom-Kontingentierung haben Grossverbraucher mit mehreren Standorten und einem jährlichen Stromverbrauch von total über 100 MWh neu die Möglichkeit, die ihnen zugeteilten Kontingente verteilnetzübergreifend zu verwenden. Dazu müssen sie sich vorgängig beim Ostral registrieren.
 
Weiter
 
Merkblatt Strommangellage für Privathaushalte
Die Versorgung mit Strom ist gegenwärtig in der ganzen Schweiz sichergestellt, eine Strommangellage ist unwahrscheinlich. Dennoch ist es sinnvoll, sich einmal in Ruhe Gedanken zu machen, welche Geräte zuhause unverzichtbar sind und welche alternativen Energiequellen allenfalls verwendet werden könnten bei einem Engpass. Das Merkblatt für Private enthält viele weitere nützliche Tipps für den «Fall der Fälle».
 
Zum Merkblatt
 
Neue Winterreserveverordnung tritt am 1. Februar in Kraft
Die Winterreserveverordnung stellt die Wasserkraftreserve sowie eine ergänzende Reserve (u.a. mit dem Reserve-Kraftwerk Birr) sicher und ist bis Ende 2026 befristet. Der Bundesrat hat vor Weihnachten eine Anpassung der Verordnung beschlossen, die am 1. Februar in Kraft tritt. Sie liefert die Grundlage für die weitere Planung und sichert u.a. das finanzielle Risiko der Projektanten von Reservekraftwerken besser ab.
 
Weiter
 
 
Post und Zahlungsverkehr bei schwerer Strommangellage
Wie stark darf die Schweizerische Post den Post- und Zahlungsverkehr im Falle einer schweren Strommangellage einschränken? Welche Leistungen müssen auch bei einer Kontingentierung oder gar einer Netzabschaltung gewährleistet sein? Diese Fragen sollen in der aktuellen Vernehmlassung der entsprechenden Verordnung geklärt werden. Sie läuft noch bis zum 22. Februar.
 
Weiter
 
Kanton Zürich
www.zh.ch/energieversorgung   Abmelden
Koordinationsgruppe Energiemangellage
Baudirektion
Walcheplatz 2
8090 Zürich
© 2024 Kanton Zürich
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail-Adresse.
 
Kanton Zürich auf facebook Kanton Zürich auf linkedin Kanton Zürich auf twitter Kanton Zürich auf youtube