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Mit dem Orientierungsschreiben des Gemeindeamts vom 25. Mai 2022 haben wir Sie über die Finanzierung der Sonderschulen informiert. |
Da die Rechnungsstellung für die Sonderschulkosten 2022 erst bis 30. November 2023 erfolgt (VFiSo §22 Abs. 3, LS 412.106), sind die voraussichtlichen Kosten der Sonderschulung für das Rechnungsjahr 2022 abzugrenzen. Der voraussichtliche Gemeindebeitrag pro Sonderschülerin/Sonderschüler und Kalenderjahr (Gemeindepauschale) beträgt etwa Fr. 55'000, ist jedoch abhängig von den effektiven Kosten im Kalenderjahr 2022. Aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren ist eine genauere Hochrechnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Massgebend für das Kalenderjahr 2022 sind ferner die von den Sonderschulen gemeldeten Sonderschülerinnen und Sonderschüler per Stichtag 15. September 2021 (zu 7/12) und 15. September 2022 (zu 5/12). Die Gemeindepauschale multipliziert mit der Anzahl Sonderschülerinnen/Sonderschüler aus Ihrer Gemeinde ergibt die Sonderschulkosten. |
Die Rechnungsstellung für die Kosten der Spitalschulung 2022 erfolgt bis 30. Juni 2023 (SpiV §14 Abs. 3, LS 412.107). Die voraussichtliche Pauschale von Fr. 5.90 pro Einwohnerin und Einwohner ist abzugrenzen. Diese ist abhängig von den effektiven Jahresabschlüssen der Spital- und Klinikschulen und kann auch höher ausfallen. |
Freundliche Grüsse
Manuel Riederer Leiter Finanzen |
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