Vollzugsrelevante Anpassungen gültig ab 1. August 2025 ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Kanton Zürich

Newsletter Bodenschutz

Sehr geehrte Damen und Herren
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über wesentliche Neuerungen im Bereich Bodenschutz informieren. 
 

VBBo-Revision 2025

Angepasste Bewertungsgrundlagen für den Bodenschutzvollzug

Zum 1. August 2025 setzt der Bundesrat Anpassungen der VBBo in Kraft. Hier informieren wir Sie über die unmittelbaren Auswirkungen und Hintergründe im Bereich des chemischen Bodenschutzes. Über weitere Veränderungen, z.B. bezüglich des biologischen Bodenschutzes, informieren wir in einem nächsten Newsletter. 

Was ändert sich konkret bei der Beurteilung von chemischen Belastungen?

Mit der Aktualisierung ändert sich die Ermittlung der Summenparameter für polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (PCDD/F) und für polychlorierte Biphenyle (PCB). Die Fachstelle Bodenschutz passt ihren Vollzug betreffend Bodenverschiebungen und Gefährdungsabschätzungen zu diesem Termin entsprechend an. 
PCB werden neu als Summe der Kongenere IUPAC-Nr. 28, 52, 101, 138, 153 und 180 bestimmt. Bisher umfasste die Summe zusätzlich das PCB-Kongener 118. Dieses wird zukünftig beim Summenwert für PCDD/F und dl-PCB berücksichtigt.  
Der Parameter der PCDD/F wird um die Gruppe der dioxinähnlichen PCBs erweitert und entsprechend umbenannt in Dioxine (PCDD), Furane (PCDF) und dioxin-ähnliche PCB (dl-PCB). Insgesamt umfasst dieser Parameter die Summe von 29 Kongeneren, die entsprechend ihren Toxizitätsäquivalenten (TEQ) gewichtet werden.  
Die Bezeichnungen und Vorgaben wurden in Anhang 2 (Ziffer 11 und 13) der VBBo angepasst. Die numerischen Beurteilungsschwellen selbst ändern sich nicht.

Hintergrund der Anpassung für PCB und Dioxine

Harmonisierung des Bereichs Boden mit anderen Umweltverordnungen 
Die Anpassungen sollen eine Harmonisierung zwischen der VBBo, der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) und der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (AltlV) voranbringen. Die Gesamtharmonisierung ist damit noch nicht abgeschlossen. Der Parameter PCDD/F und dl-PCBs soll in einer nächsten Revision in Anh. 3.2 der AltlV aufgenommen werden.  
 
Aktualisierte Bewertung nach toxikologischen Kriterien 
Dioxine, Furane und dioxin-ähnliche PCB (dl-PCB) werden neu gemäss der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO aus dem Jahr 2022 bewertet. Die verwendete Summe und die Gewichtung der Einzelsubstanzen mit den Toxizitätsäquivalenten entspricht dem aktuellen Stand des Wissens und einer international abgestimmten Risikobewertung.

Was bedeutet das konkret?

Ab dem 1. August 2025 sind die angepassten Summenwerte bei der Beurteilung von Bodenbelastungen anzuwenden. Dies betrifft in erster Linie den Umgang mit abgetragenem Boden und die Gefährdungsbeurteilung. Entsprechende Analysen müssen bei den Laboren gemäss den neu vorgeschriebenen Methoden bestellt werden.  
Wie oben erwähnt bleiben die numerischen Beurteilungsschwellen in Anhang 2 der VBBo unverändert. Die Fachstelle Bodenschutz erwartet dadurch eine geringfügige Lockerung der Beurteilung von Belastungen mit PCB. Bei Belastungen mit Dioxinen gehen wir davon aus, dass die ermittelten Gehalte um 15–25 % gegenüber der bisherigen Summenbildung erhöht sind.  
Aufgrund dieser eher kleinen Veränderung ist davon auszugehen, dass nur in Einzelfällen nachträgliche Zweitanalysen mit der neuen Methodik erforderlich sein werden.

Hinweise für die Praxis

Das Modul Beurteilung von Boden im Hinblick auf seine Verwertung ist noch nicht an die Revisionen angepasst. Konkret stehen in Anhang A2 noch die alten Summenparameter. Die Revision der VBBo übersteuert diese sinngemäss. Auch für den in Tabelle 4 angegebenen Richtwert von PCB ist zukünftig die Summe aus 6 Kongeneren zu verwenden.  
Wir weisen darauf hin, dass PCBs bei abfallrechtlichen Beurteilungen sowie bei altlastenrechtlichen Beurteilungen von Standorten, die unter Anh. 3.2 der AltlV genannt sind, als Summe der 6 Kongenere multipliziert mit dem Faktor 4.3 anzugeben und zu beurteilen sind.

Weitere Informationen und Links

Alle Fassungen der VBBo auf Fedlex 
 
 
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Freundliche Grüsse 
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