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Teilrevision 2017 des kantonalen Richtplans |
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Genehmigung durch den Bund |
Am 3. Februar 2023 wurde die Teilrevision 2017 des kantonalen Richtplans vom Bund genehmigt. Die Teilrevision 2017 war mit Beschlüssen des Kantonsrates vom 22. Juni 2020, 29. März 2021 und 7. Juni 2021 festgesetzt worden. Sie umfasst zahlreiche Anpassungen und Aktualisierungen in verschiedenen Richtplankapiteln. |
Im Kapitel «Verkehr» wurde die Abgrenzungslinie, welche die Spielräume für Flugbetrieb und Siedlungsentwicklung im Umfeld des Flughafens Zürich definiert, auf das überarbeitete SIL-Objektblatt des Bundes abgestimmt (SIL: Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt). In Teilbereichen wurde auch der Perimeter des Flughafens Zürich angepasst. |
Im Kapitel «Versorgung, Entsorgung» wurde mit «Wil II.2» ein neues Materialgewinnungsgebiet bezeichnet. Zudem wurden zwei bereits früher bezeichnete Deponiestandorte erweitert und weitere kleinere Anpassungen bei Materialgewinnungsgebieten und Deponien vorgenommen. Ausserdem wurden die Massnahmen im Bereich Abfallplanung präzisiert. |
Im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» wurde die Gebietsplanung Lengg (Stadt Zürich) in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Die in der Gebietsplanung enthaltenen Grundsätze und Eckwerte bilden die Grundlage für eine koordinierte Weiterentwicklung dieses Gebiets, das bereits heute zahlreiche Institutionen aus den Bereichen Gesundheit und Forschung umfasst. |
Die Dokumente der Teilrevision 2017 und der Prüfungsbericht des Bundes können eingesehen werden unter: Teilrevision 2017 |
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