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Kanton Zürich
Raumplanung aktuell
Geschätzte Damen und Herren
Wir freuen uns, Ihnen die 14. Ausgabe von «Raumplanung aktuell» zuzustellen, und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
Freundliche Grüsse
Abteilung Raumplanung
 
Kreisschreiben zum Mehrwertausgleich
Verzicht auf den kommunalen Mehrwertausgleich
Heute Montag, 11. März 2024, wurden die Gemeinden des Kantons Zürich mittels Kreisschreiben hinsichtlich einer Praxisänderung zum Verzicht auf den kommunalen Mehrwertausgleich informiert.
Das Kreisschreiben kann unter nachfolgendem Link aufgerufen werden:
Mehrwertausgleich – Verzicht auf den kommunalen Mehrwertausgleich – zweites Schreiben
 
Kleinsiedlungen im Kanton Zürich
Verordnung in ersten Urteilen bestätigt
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in ersten Urteilen die Verordnung über die Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzonen (VKaB) bestätigt und die Beschwerden von zwei Gemeinden vollumfänglich abgewiesen. Die beiden Gerichtsurteile sind rechtskräftig.
Das Gericht bejahte die Rechtmässigkeit der Verordnung und kam bei den umstrittenen Weiler zum Schluss, dass die Zuteilung zu provisorischen kantonalen Weilerzonen sachgerecht war und der Regierungsrat das ihm zustehende planerische Ermessen korrekt ausübte. Der Kanton hat den Gemeinden vorgängig das rechtliche Gehör gewährt, indem er sie zur Stellungnahme zum Verordnungsentwurf einlud. Das Verwaltungsgericht hielt in den Urteilen zudem fest, dass die Zuweisung der umstrittenen Kleinsiedlungen zu einer provisorischen kantonalen Weilerzone mit dem Grundsatz der Planbeständigkeit und des Vertrauensschutzes vereinbar war.
Links auf die beiden Urteile des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürichs:
 AN.2023.00014
 AN.2023.00015
Eine Inkraftsetzung der VKaB ist derzeit nach wie vor nicht möglich, da noch Rechtsmittelverfahren gegen die Verordnung hängig sind. Bis die VKaB in Kraft gesetzt werden kann, gelten weiterhin die Regelungen gemäss Kreisschreiben der Baudirektion vom 17. März 2023.
Das Baurekursgericht hat in einem noch nicht rechtskräftigen Entscheid bestätigt, dass die VKaB gestützt auf § 234 PBG eine negative Vorwirkung entfaltet (BRGE II Nr. 0010/2024 vom 30. Januar 2024). Bauvorhaben in Kleinsiedlungen dürfen somit die planungsrechtlichen Festlegungen der VKaB nicht nachteilig beeinflussen.
 
Planungsforum 2024
Anmeldefrist läuft demnächst ab
Wie mit dem letzten Newsletter angekündigt, findet am 20. März das Planungsforum 2024 statt.
Das Anmeldefenster für den Anlass ist noch offen bis zu diesem Mittwoch, 13. März 2024.
Es erwartet Sie ein vielseitiges und spannendes Nachmittags-Programm. Nebst den BZO Musterbestimmungen zum klimaangepassten Bauen werden auch Aspekte des Bauens in den Weilerzonen sowie Bauzonenverschiebungen beleuchtet. Auch der persönliche Austausch soll mit dem anschliessenden Apéro nicht zu kurz kommen.
Das Programm werden wir Ihnen nach Ablauf der Anmeldefrist zukommen lassen.
Der Anlass richtet sich an Verwaltungsfachleute im Bereich Planen und Bauen der Städte und Gemeinden des Kantons Zürich sowie an Fachpersonen aus Planungsbüros, die im Kanton Zürich tätig sind.
Wir freuen uns auf den Anlass und Ihre Teilnahme.
Anmeldelink Planungsforum 2024
 
Gemeinden 2030 – Arbeitsgruppe «Wachstum gestalten»
Nächster Workshop am Mittwoch, 13. März 2024
Am 3. Workshop der Arbeitsgruppe «Wachstum gestalten» widmen sich die Teilnehmenden den konkreten Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden:
 Welche Handlungsoptionen stehen auf kommunaler Stufe zur Verfügung? Wie müsste ein optimaler Planungsprozess auf kommunaler Stufe ausgestaltet sein?
 Wie müsste ein optimaler Informationsfluss in der Gemeinde, zwischen Gemeinden, regionalen und kantonalen Akteuren sowie der Privatwirtschaft im Gebiet der Raumplanung ausgestaltet sein?
 Welche Unterstützung ist vom Kanton vorhanden und welche Möglichkeiten bräuchte es aus der Sicht der Gemeinden noch? Wie kann der gemeinsame Prozess der Bewältigung des Wachstums koordiniert oder etabliert werden?
Interessierte Personen von Gemeinden und Städten sind herzlich eingeladen, sich an der Arbeitsgruppe zu beteiligen und am nächsten Treffen teilzunehmen. Es wird ausdrücklich nicht vorausgesetzt, dass an früheren Veranstaltungen teilgenommen wurde oder an allfälligen künftigen Terminen teilgenommen wird.
Die Arbeitsgruppe wird von Jörg Kündig, Präsident GPV und Gemeindepräsident von Gossau, in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich geleitet.
Das nächste Treffen findet am 13. März 2024 von 8.30 bis 11.30 Uhr in der Nähe des Hauptbahnhofs Zürich statt. Bitte melden Sie sich bei ricarda.zurbuchen@gpvzh.ch für die Anmeldung. Auch eine kurzfristige Anmeldung und Teilnahme ist noch möglich!
 
Katasterprozesse ZH
Aufschaltung Quartierplanverfahren und Aktualisierung Checkliste
Auf den 1. Juni 2023 erfolgte die Einführung der Web-Applikation «KatasterprozesseZH» für neue Planungsverfahren (vgl. Newsletter Ausgabe Nr. 8 vom 21. April 2023). Davon ausgenommen waren die Quartierplanverfahren.
Ab dem 1. März 2024 sind nun auch Quartierplanverfahren über die Web-Applikation zu erfassen, sofern es sich um ein neues Verfahren (Einleitung Quartierplan) handelt.
Bereits laufende Quartierplanverfahren sind wie bisher über den WebTransfer ZH an die Emailadresse nutzungsplanung@bd.zh.ch einzureichen.
Die aktualisierte Checkliste gibt Auskunft, wie die Planungen uns zur Vorprüfung und Genehmigung bzw. Festsetzung einzureichen sind. Nebst dem Quartierplan wurde die Checkliste mit der Planungszone ergänzt.
 
Kantonales Gestaltungsplanverfahren
Neue Wegleitung für Kiesabbaugebiete und Deponien
Der Kanton Zürich sorgt mittels Richt- und Nutzungsplanung für die raumplanerischen Voraussetzungen für den Abbau von Steinen und Erden sowie die Ablagerung von Abfällen. Zum dazu vorgesehenen kantonalen Gestaltungsplanverfahren gibt es neu eine Wegleitung.
Die Wegleitung ist eine Zusammenfassung der aktuellen Prozesspraxis der Ämter für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), für Raumentwicklung (ARE) sowie Landschaft und Natur (ALN) der Baudirektion und richtet sich an externe Beteiligte (Gemeinden, Planende und Gesuchstellende). Im Zentrum des Prozessbeschriebs steht der kantonale Gestaltungsplan und seine Anforderungen. Die Wegleitung listet die zu jedem Verfahrensstand erforderlichen Grundlagen auf, regelt die Zuständigkeiten und gibt Auskunft über die notwendigen Abläufe.
Wegleitung Kantonales Gestaltungsplanverfahren bei Kiesabbaugebieten und Deponien
 
Offene Stellen
Im Amt für Raumentwicklung sind aktuell folgende Stellen mit raumplanerischem Bezug ausgeschrieben:
 
Abteilungsleiter/-in Recht und Verfahren
 
Wir haben auch regelmässig Bedarf für kurzfristige und befristete Unterstützung im Bereich der Raumplanung. Interessiert? Schreiben Sie uns!
 
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