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Kanton Zürich
Raumplanung aktuell
Geschätzte Damen und Herren
Wir freuen uns, Ihnen die 17. Ausgabe von «Raumplanung aktuell» zuzustellen, und wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
Freundliche Grüsse
Abteilung Raumplanung
 
Planungstreffen 2024
Jetzt anmelden!
Wann haben Sie zum letzten Mal den Sternenhimmel ohne künstliche Lichteinflüsse betrachtet? Das diesjährige Planungstreffen findet ganz im Zeichen «Raumentwicklung und Nacht» statt.
Neben anregenden Inputreferaten steht nach dem Eindunkeln ein Rundgang («Promenades Lumières») durch unterschiedliche Stadt- und Landschaftsräume in Dietikon auf dem Programm, bei welchem wir die Rolle der Raumplanung im Zusammenhang mit Licht thematisieren. Ausserdem besteht für Sie die Gelegenheit, Ihre eigenen Fragen aus der Praxis einzubringen.
Das Planungstreffen ist eine Veranstaltung der Abteilung Raumplanung des Kantons Zürich. Sie richtet sich sowohl an Planungsbüros, welche im Kanton Zürich tätig sind, als auch an Behördenmitglieder und Verwaltungsfachleute im Bereich Planen und Bauen der Zürcher Städte und Gemeinden.
Der Anlass findet am Mittwoch, 23. Oktober 2024, 17:00–20:30 Uhr, inkl. Verpflegung statt. Das genaue Programm finden Sie auf der Anmeldeseite.
Hinweis: Die Anmeldefrist läuft bis am 11. Oktober 2024 oder bis die maximale Teilnehmerzahl von 60 Personen erreicht ist. Solange noch Plätze verfügbar sind, bleibt das verlinkte Anmeldeformular aufgeschaltet.
 
Anmeldeformular Planungstreffen 2024
 
 
Ortsbilder von nationaler Bedeutung
Übersicht zur ISOS-Direktanwendung verfügbar
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) führt die wertvollsten, landesweit bedeutenden Ortsbilder auf. Ein Ortsbild umfasst einerseits die Bebauung und andererseits seinen Aussenraum. Das ISOS ist ein behördenverbindliches Grundlageninstrument, welches hilft, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern. Im Kanton Zürich sind rund 60 Ortsbilder von nationaler Bedeutung vorzufinden.
Die Direktanwendung des ISOS erfolgt, wenn eine Planung oder ein Bauvorhaben im ISOS liegt und gleichzeitig die Erfüllung mindestens einer Bundesaufgabe betroffen ist. Kommt die Direktanwendung des ISOS zum Zug, beurteilen wir als zuständige kantonale Fachstelle, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des ISOS ausgeschlossen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) erforderlich.
Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile in jüngerer Zeit betreffend diese Thematik finden Sie neuerdings auf unserer Webseite eine Übersicht zur Frage, welche delegierten Bundesaufgaben eine Direktanwendung des ISOS auslösen. Diese stützt sich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wobei sie aufgrund der sich stetig entwickelnden Rechtslage laufend überprüft und erweitert wird. Sie beansprucht keine Vollständigkeit und ist nicht abschliessend.
Link zum Kapitel ISOS-Direktanwendung auf unserer Webseite
 
Gemeinden 2030 – Arbeitsgruppe «Wachstum gestalten»
Nächster Workshop am Mittwoch, 2. Oktober 2024
Am 4. Workshop der Arbeitsgruppe «Wachstum gestalten» widmen sich die Teilnehmenden einerseits den Möglichkeiten, wie Gemeinden das Instrument des städtebaulichen Vertrags gezielt für die räumliche Gestaltung des Wachstums nutzen können. Andererseits wird in einem zweiten Teil das neue kantonale Projekt «Wachstum 2050» vorgestellt und das Zusammenspiel mit den Gemeinden sowie deren Anliegen diskutiert. Dafür nehmen der Projektdelegierte des Regierungsrats und der Projektleiter von «Wachstum 2050» an der Veranstaltung teil und informieren aus erster Hand.
Interessierte Personen von Gemeinden und Städten sind herzlich eingeladen, sich an der Veranstaltung zu beteiligen und am nächsten Treffen teilzunehmen. Es wird ausdrücklich nicht vorausgesetzt, dass an früheren Veranstaltungen teilgenommen wurde oder an allfälligen künftigen Terminen teilgenommen wird.
Die Arbeitsgruppe wird von Jörg Kündig, Präsident GPV und Gemeindepräsident von Gossau, in enger Zusammenarbeit mit uns geleitet.
Das nächste Treffen findet am 2. Oktober 2024 von 8.30 bis 11.30 Uhr in der Pädagogischen Hochschule direkt neben dem Hauptbahnhof Zürich statt. Bitte melden Sie sich bis zum 27. September 2024 bei jasmin.barry@gpvzh.ch für die Anmeldung.
 
Verzicht auf den kommunalen Mehrwertausgleich
BZO-Vorlagen wieder genehmigungsfähig
Seit mit der RPG 2 Revision geklärt wurde, dass ein Verzicht auf den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen nicht bundesrechtswidrig ist, können BZO-Vorlagen mit einem Verzicht auf den kommunalen Mehrwertausgleich wieder genehmigt werden. Wir empfehlen den Gemeinden, unsere Musterbestimmungen zu verwenden (mit genauem Wortlaut – inklusive Titel).
Eine Vorlage mit einer Formulierung «Abgabesatz von 0%» erachten wir als gesetzeswidrig, da aus dieser nicht klar hervorgeht, dass kein Mehrwertausgleich erfolgt. Ein Abgabesatz von 0% könnte nämlich so interpretiert werden, dass städtebauliche Verträge, die keine Abgabe darstellen, trotzdem möglich sind. Städtebauliche Verträge sind aber nur dann zulässig, wenn der kommunale Mehrwertausgleich eingeführt wird (siehe § 19 Abs. 6 MAG). Eine Vorlage mit der Formulierung «Abgabesatz von 0%» wird daher vom ARE nicht genehmigt.
Musterbestimmungen zum Mehrwertausgleichsgesetz
 
Weiterentwicklung der LaRES des Kantons Zürich
Festlegung durch Regierungsrat erfolgt
Die langfristige Raumentwicklungsstrategie (LaRES) wurde erstmalig im Dezember 2014 vom Regierungsrat beschlossen. Es handelt sich dabei um ein informelles Strategieinstrument und einen Orientierungsrahmen für die kantonale Verwaltung. Sie fokussiert auf raumrelevante Themen und weist einen langfristigen strategischen Horizont auf.
Seit 2014 hat der Kanton Zürich einige raumwirksame Veränderungen erfahren, die in der LaRES noch nicht oder nur ungenügend abgebildet sind. Die Baudirektion veranlasste deshalb, die langfristige Raumentwicklungsstrategie weiterzuentwickeln.
Der Regierungsrat hat am 5. Juni 2024 den weiterentwickelten Schlussbericht der langfristigen Raumentwicklungsstrategie festgelegt (RRB Nr. 615/2024). Dieser wurde mit Inhalten zu folgenden Themen ergänzt:
 Klimagerechte Siedlungsentwicklung
 Stellenwert von Landschaft und Biodiversität in der Raumentwicklung
 Flächenbedarf für die Erzeugung erneuerbarer Energien
 Auswirkungen der Flexibilisierung von Wohnen und Arbeiten auf die Raumentwicklung
Link auf die Webseite der LaRES inkl. Schlussbericht
 
Offene Stellen
Im Amt für Raumentwicklung ist aktuell folgende Stelle mit raumplanerischem Bezug ausgeschrieben:
 
Projektleiter/-in Kies-/Deponie-Gestaltungspläne
 
Wir haben auch regelmässig Bedarf für kurzfristige und befristete Unterstützung im Bereich der Raumplanung. Interessiert? Schreiben Sie uns!
 
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Stampfenbachstrasse 12
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