|
PBG-Revision klimaangepasste Siedlungsentwicklung |
| |
|
Behandlung im Kantonsrat |
Am 29. Januar 2024 hat der Kantonsrat die Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» (Vorlage 5860) in erster Lesung beraten und über zahlreiche Kommissions- und Minderheitsanträge abgestimmt. |
Die bereinigte Fassung sieht unter anderem vor, dass Gemeinden neu neben einzeln bezeichneten Baumbeständen auch Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm als erhaltenswert bezeichnen können. Zudem werden die Gemeinden bei Vorliegen eines wesentlichen öffentlichen Interesses die Stellung und Dimensionierung von Bauten näher regeln können. Damit kann gewährleistet werden, dass Neubauten vorhandene Kaltluftströme nicht zu stark beeinträchtigen. Die Gemeinden sollen neu auch die Qualität von Dachbegrünungen bezeichnen können. |
Neben diesen neuen Regelungsmöglichkeiten für Gemeinden (Kann-Bestimmungen) sollen wenige direktanwendbare Bestimmungen aufgenommen respektive angepasst werden können. So werden bei Bauvorhaben geeignete Teile des Gebäudeumschwungs in angemessenen Umfang als ökologisch wertvolle Grünflächen zu erhalten oder herzurichten sein. Der Pflanzabstand beträgt neu für grosse Bäume 4 m und für kleine Bäume 2 m. Auch die Abstandsmasse für Hecken und Sträucher sollen herabgesetzt werden. |
Voraussichtkich kein Eingang ins PBG wird die Unterbauungsziffer finden, die den Gemeinden ermöglicht hätte, das Bauen im Untergrund zu reglementieren. |
Das Geschäft geht nun an die Redaktionskommission zur Antragstellung für die zweite Lesung. |
| |