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Kanton Zürich
Raumplanung aktuell
Geschätzte Damen und Herren
Wir freuen uns, Ihnen die dritte Ausgabe von «Raumplanung aktuell» zuzustellen.

Freundliche Grüsse
Abteilung Raumplanung
 
Planungstreffen 2022
Jetzt anmelden!
Die Veranstaltung, welche früher unter dem Namen «Städteforum» lief, heisst jetzt neu «Planungstreffen». Sie richtet sich sowohl an Behördenmitglieder und Verwaltungsfachleute im Bereich Planen und Bauen der Zürcher Städte und Gemeinden als auch an die Planungsbüros, welche im Kanton Zürich tätig sind.

Das erste Planungstreffen findet am Mittwoch, 23. November 2022 in Kloten statt. Der Fokus wird dabei auf die Entwicklung des Gebiets Steinacker gerichtet – eines der grössten Industriequartiere des Kantons Zürich, welches in einen attraktiven urbanen Wohn- und Arbeitsort transformiert werden soll. Weitere Informationen finden Sie unter dem Anmeldelink.

Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt. Die Anmeldefrist ist der 11. November 2022. Solange Sie sich noch via Link anmelden können, stehen noch Plätze zur Verfügung.
 
Anmeldelink
 
 
Windkraft im Kanton Zürich
Dialogprozess und Medienmitteilung
Der Kanton Zürich verfügt über grosses Potenzial an nicht genutzter, erneuerbarer Energie – unter anderem aus Windkraft. Auf Grundlage dieser Erkenntnis haben die beiden Baudirektionsämter ARE und AWEL einen Dialogprozess unter Einbezug der Regionen und Gemeinden des Kantons Zürich sowie der Umweltverbände und der Energiebranche zum Thema Windkraft gestartet.

In diesem Kontext fand am 4. Oktober 2022 in Winterthur ein Gemeindeanlass mit rund 70 Teilnehmenden statt. Dabei wurden 46 Potenzialgebiete für Windenergieanlagen vorgestellt. Diese basieren auf Windmessungen sowie einer Negativplanung, welche die zuständigen Ämter 2021/2022 durchgeführt haben. Mit den Teilnehmenden wurde die verwendete Methodik für die Auswahl geeigneter Gebiete intensiv diskutiert. Die Stimmung war positiv bis kritisch, aber durchwegs konstruktiv.

Am 7. Oktober 2022 wurde die kantonale Windenergieplanung durch Regierungsrat Martin Neukom der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei wurde auch das geplante Verfahren auf Richt- und Nutzungsplanungsstufe kommuniziert.
Medienmitteilung: Windenergie kann Beitrag zur Winterstromversorgung im Kanton Zürich leisten
 
Verschärfung der Energievorschriften
Anpassungsbedarf für Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften und Vorschriften Arealüberbauungen
Am 1. September 2022 ist das revidierte Energiegesetz und verschiedene, damit zusammenhängende Änderungen (wie z.B. aktualisierte Wärmedämmvorschriften) in Kraft getreten.

Die neuen Energievorschriften geben beispielsweise vor, dass Neubauten im Regelfall keine fossilen Energieträger zum Heizen verwenden dürfen, und dass Heizungen mit fossilen Energieträgern nach Ende der Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen zu ersetzen sind. Bestehende Energiebestimmungen in Gestaltungsplänen, Sonderbauvorschriften und Anforderungen an Arealüberbauungen können dadurch nun weniger streng formuliert sein als die neuen Energievorschriften. Festlegungen in Gestaltungsplänen, Sonderbauvorschriften und Anforderungen an Arealüberbauungen müssen grundsätzlich dem höherrangigen Recht entsprechen.

Wir weisen darauf hin, dass die Rechtmässigkeit zum Zeitpunkt der Genehmigung gegeben sein muss. Es spielt also keine Rolle, ob die nicht genehmigungsfähigen Bestimmungen vor dem Inkrafttreten der neuen kantonalen Energievorschriften festgesetzt wurden. Daher empfehlen wir, die Gestaltungspläne, Sonderbauvorschriften und Anforderungen an Arealüberbauungen vor der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung oder den Gemeinderat auf Übereinstimmung mit den neuen Energievorschriften zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Unter folgendem Link finden Sie die Übersicht zu den neuen Energievorschriften mit kurzen Erklärvideos.
Energievorschriften ab 1. September 2022
 
Klimaangepasste Siedlungsentwicklung
PBG-Revision dem Kantonsrat überwiesen
Der Regierungsrat überwies am 14. September 2022 dem Kantonsrat zwei Vorlagen, die eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung ermöglichen sollen.

Die Vorlage 5860 umfasst Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB). Die Vorlage 5859 sieht Änderungen der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) und der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) vor.

Im Sinne eines Werkzeugkastens sollen den Gemeinden unterschiedliche Instrumente zur Verfügung gestellt werden, damit sie gezielt eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung umsetzen können. Unter anderem sind Regelungen zum Schutz wichtiger Kaltluftströme, zur Begrünung, Versiegelung und Unterbaubarkeit von Grundstücken sowie eine Reduktion der einzuhaltenden Pflanzabstände vorgesehen.

Die PBG-Revision «Justierungen PBG», welche Regelungen zur Durchstossung, zur Abstandsregelung zwischen Bau- und Landwirtschaftszone, zum massgebenden Terrain, zu Zwischennutzungen sowie eine Fristerstreckung zur Implementierung der IVHB um drei Jahre vorsieht, soll demnächst dem Kantonsrat überwiesen werden.
 
Offene Stellen
Im Amt für Raumentwicklung sind aktuell folgende Stellen mit raumplanerischem Bezug ausgeschrieben:
 
Jurist/in
 
 
Praktikant/-in Architektur und Städtebau
 
 
Praktikant/-in Recht und Verfahren
 
 
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