Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter in der ganzen Schweiz müssen Massnahmen einhalten. ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌  ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌ ‌
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Kanton Zürich

Newsletter Tierärzteschaft November 2025: Vogelgrippe – Situation spitzt sich zu

Guten Tag Daniela Schmidt  
 
Aufgrund der aktuellen Situation der Vogelgrippe weist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen per sofort die ganze Schweiz als Beobachtungsgebiet aus. 
 
Wenn Sie Fragen, Kritik oder Anregungen zum Newsletter haben, freuen wir uns über Ihr Feedback an kanzlei@veta.zh.ch.

Vogelgrippe – Situation spitzt sich zu

Neu sind auf dem Stadtweiher in Wil (SG) mehrere Enten und ein Schwan positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Der Kanton St. Gallen handhabt das Ereignis wie einen Seuchenausbruch in einer Geflügelhaltung und richtet rund um den Stadtweiher von Wil eine Schutz- und Überwachungszone von drei und zehn Kilometern Radius ein. In diesen Zonen werden Geflügelhaltungen aktiv auf den Vogelgrippe-Erreger überprüft. Zudem gelten verschärfte Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltenden. Der Kanton Zürich ist von diesen Zonen nicht betroffen. 
 

Ganze Schweiz als Beobachtungsgebiet 

 
Um Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die bestehende Verordnung per sofort angepasst und die ganze Schweiz als Beobachtungsgebiet ausgewiesen.
Veterinäramt: Website Vogelgrippe
BLV: Vogelgrippe beim Tier

Meldepflicht für Tierärzteschaft an das Veterinäramt

Tierärztinnen und Tierärzte müssen der zuständigen kantonalen Veterinärbehörde Geflügelhaltungen in folgenden Fällen melden:  
Tiere mit respiratorischen Symptomen
Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 Prozent während drei Tagen
Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 Prozent während drei Tagen oder
Anstieg der Mortalitätsrate auf mehr als drei Prozent in einer Woche
 
Zusätzlich müssen Tierärztinnen und Tierärzte Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren der zuständigen kantonalen Veterinärbehörde melden, wenn mehr als zwei Tiere in einer Woche verendet sind. 
 
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihren Einsatz! 

Kanton Zürich 

Gesundheitsdirektion 
Veterinäramt 
Waltersbachstrasse 5 
8090 Zürich

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