Volksschule; Überarbeiteter Rahmenlehrplan für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Titel
Volksschule; Überarbeiteter Rahmenlehrplan für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
Beschluss Bildungsrat
2023/03
Sitzungsdatum
6. März 2023

Zuständigkeit des Bildungsrats

Gemäss § 21 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (LS 412.100) erlässt der Bildungsrat den Lehrplan.

Ausgangslage

Im Kanton Zürich können mehrsprachige Schülerinnen und Schüler den Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) als ergänzendes, freiwilliges Angebot zur Volkschule besuchen. Angeboten werden kantonal anerkannte HSK-Kurse in 31 Sprachen, die von ausserschulischen Trägerschaften (staatliche und nicht staatliche) organisiert, finanziert und durchgeführt werden.

Der HSK-Rahmenlehrplan bildet einen verbindlichen, gemeinsamen Rahmen für alle kantonal anerkannten HSK-Kurse. Gemäss § 13 Abs. 3 der Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006 (VSV; LS 412.101) ist der Rahmenlehrplan integraler Bestandteil des Anerkennungsverfahrens für HSK-Kurse. Er stellt einen politisch und konfessionell neutralen, stufengerechten, transkulturell ausgerichteten und zeitgemässen HSKUnterricht sicher. Eigene Lehrpläne aus den Herkunftsländern der HSK-Trägerschaften werden in Abstimmung auf den HSK-Rahmenlehrplan verwendet. Der aktuell gültige Rahmenlehrplan (3. Auf lage 2013) wurde überarbeitet und an die Kompetenzorientierung des Lehrplan 21 angepasst. Der vorliegende Rahmenlehrplan wurde breit abgestützt mit allen beteiligten Stakeholdern erarbeitet. 

Beschluss Bildungsrätliche Kommission Volksschule

Mit Zirkularbeschluss vom 30. Januar 2023 stimmte die Bildungsrätliche Kommission Volksschule der vorliegenden Überarbeitung des HSK-Rahmenlehrplans einstimmig zu.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der HSK-Rahmenlehrplan (3. Auf lage 2013) wird geändert. Der geänderte HSK-Rahmenlehrplan (4. Auf lage 2023) tritt am 1. August 2023 in Kraft.
  • Die HSK-Trägerschaften stimmen ihre jeweiligen Lehrpläne auf den geänderten HSK-Rahmenlehrplan ab und legen diese innert Jahresfrist nach Publikation des geänderten HSK-Rahmenlehrplans (4. Auflage) dem Volksschulamt zur Genehmigung vor.
  • Mitteilung an alle Trägerschaften anerkannter HSK Kurse, alle Schulpflegen und Schulleitungen der öffentlichen Volksschule, Volksschulamt, Abteilung Besondere Förderung, Sektor Interkulturelle Pädagogik.

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